Servus miteinanda,
mit dem Vermieter unserer Hauptmietwohnung wurde vereinbart, dass ein Teil der Kaution später (nach Einzug) bezahlt wird.
Ist die Säumigkeit bei dieser Restzahlung ein Kündigungsgrund wie bei Mietrückstand, oder eine normale Schuld?
Es hat sich herausgestellt, dass die Fenster und die Balkontür (vor allem die Beschläge) in einem desolaten Zustand sind. Kann ich allfällige dringende Reparaturen dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Es haben sich andere zugesagte Teile (z.B. vorhandener Abfluss für Waschmaschine) als nicht vorhanden erwiesen. Kann ich dafür notwendige Arbeiten dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Danke im voraus.
Unbezahlter Kautionsrest Kündigungsgrund
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- Beiträge: 3
- Registriert: 09.03.2011, 11:50
Nicht Bezahlung der Kaution wäre ein Kündigungsgrund, da von Ihrer Seite der Vertrag dann nicht eingehalten wird.
Der Vermieter hat das zu vermietende Objekte aber in einem nach ortsüblichen Maßstäben vermietbaren Zustand zu übergeben und zu erhalten, im äußersten Fall kann dem Vermieter sogar vom Gericht die Verbesserung aufgetragen werden, vor allem was die allgemeinen Teile des Hauses angeht, namentlich Türen und Fenster und Wasser.
Das mit der Mietminderung durch eigenmächtige Einbehaltung der Kaution wäre wieder eine neue Facette im Mieten-Dschungel.
Zuerst aber mit dem Vermieter alles besprechen und erst wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen sollten, kann man sich an die AK oder Mieterschutzvereinigung bzw. auch an seinen Rechtsanwalt wenden - Wohnen ist ein Grundrecht!
Buchtipp: Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger hat einen sog. "Mietminderungsspiegel" mit vielen Musterbriefen und -verträgen zum Thema soeben herausgebracht.
Merhabara die Ehre!
Hank

Der Vermieter hat das zu vermietende Objekte aber in einem nach ortsüblichen Maßstäben vermietbaren Zustand zu übergeben und zu erhalten, im äußersten Fall kann dem Vermieter sogar vom Gericht die Verbesserung aufgetragen werden, vor allem was die allgemeinen Teile des Hauses angeht, namentlich Türen und Fenster und Wasser.
Das mit der Mietminderung durch eigenmächtige Einbehaltung der Kaution wäre wieder eine neue Facette im Mieten-Dschungel.
Zuerst aber mit dem Vermieter alles besprechen und erst wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen sollten, kann man sich an die AK oder Mieterschutzvereinigung bzw. auch an seinen Rechtsanwalt wenden - Wohnen ist ein Grundrecht!
Buchtipp: Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger hat einen sog. "Mietminderungsspiegel" mit vielen Musterbriefen und -verträgen zum Thema soeben herausgebracht.
Merhabara die Ehre!
Hank




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- Beiträge: 8
- Registriert: 02.06.2007, 07:49
Danke!
Von der Kaution steht aber nix im Mietvertrag.
"ortsübliche Maßstäbe" - wer beurteilt das?
Die Wohnung ist z.B. die einzige im Block, welche noch keine Kunststoffenster hat. Es sind keinerlei Dichtungen eingebaut, die Bechläge ausgeleiert. Keine Jalousien.
Die Dreh/Kipptür zum Balkon z.B. ist mir schon paarmal total aus den Angeln gesprungen. Ich habs dann mit Mühe wieder reingekriegt, aber meine Frau und meine Tochter trauen sich nicht die Tür aufmachen, wenn ich nicht da bin.
In der Küche war nur ein alter Herd, keine Abwasch, oder sonst noch was.
Im Badezimmer eine Dusche wo die Zuleitungen so total verkalkt sind, dass schon fast kein Wasser rauskommt.
Ein angeblich vorhandener Abfluss für die Waschmaschine nicht vorhanden.
Bei allen Türen sind die Schlösser überlackiert und verklebt, muss man alle zerlegen, oder erneuern.
In einem Zimmer der Parkett arg beschädigt, da war ein alter Teppich drüber.
etc.
Alles Sachen, die ich entweder ertragen muss (inkl. hohen Heizkosten), oder wo ich nach 3 Jahren für die hohen Investitionen (Küche, Badezimmer, Fenster) keinen Cent mehr dafür kriege.
Von der Kaution steht aber nix im Mietvertrag.

"ortsübliche Maßstäbe" - wer beurteilt das?
Die Wohnung ist z.B. die einzige im Block, welche noch keine Kunststoffenster hat. Es sind keinerlei Dichtungen eingebaut, die Bechläge ausgeleiert. Keine Jalousien.
Die Dreh/Kipptür zum Balkon z.B. ist mir schon paarmal total aus den Angeln gesprungen. Ich habs dann mit Mühe wieder reingekriegt, aber meine Frau und meine Tochter trauen sich nicht die Tür aufmachen, wenn ich nicht da bin.
In der Küche war nur ein alter Herd, keine Abwasch, oder sonst noch was.
Im Badezimmer eine Dusche wo die Zuleitungen so total verkalkt sind, dass schon fast kein Wasser rauskommt.
Ein angeblich vorhandener Abfluss für die Waschmaschine nicht vorhanden.
Bei allen Türen sind die Schlösser überlackiert und verklebt, muss man alle zerlegen, oder erneuern.
In einem Zimmer der Parkett arg beschädigt, da war ein alter Teppich drüber.
etc.
Alles Sachen, die ich entweder ertragen muss (inkl. hohen Heizkosten), oder wo ich nach 3 Jahren für die hohen Investitionen (Küche, Badezimmer, Fenster) keinen Cent mehr dafür kriege.

Die Frage könnte sein, warum Sie in so einer Bruchbude überhaupt wohnen wollen - der ortsübliche Standard ist in Wien auf alle Fälle um einiges höher.
Wahrscheinlich ist der Vermieter froh, dass überhaupt jemand unter solchen erbärmlichen Umständen wohnen/hausen will. Oder ist die Miete so dermaßen billig? Und für was auch Kaution - mM ist das ein einziger Fall von Mietminderung...
Für nützliche Verbesserungen, die der Mieter in der Wohnung tätigt kann aber sehr wohl beim Auszug eine Ablöse verlangt werden!
Hank

Wahrscheinlich ist der Vermieter froh, dass überhaupt jemand unter solchen erbärmlichen Umständen wohnen/hausen will. Oder ist die Miete so dermaßen billig? Und für was auch Kaution - mM ist das ein einziger Fall von Mietminderung...
Für nützliche Verbesserungen, die der Mieter in der Wohnung tätigt kann aber sehr wohl beim Auszug eine Ablöse verlangt werden!
Hank




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