Wir ziehen demnächst in eine Genossenschaftswohnung und würden gerne ein sehr großes Zimmer durch eine Rigipswand in zwei kleinere unterteilen. Jetzt sind wir uns nicht sicher, ob wir diese bauliche Veränderung bei der Genossenschaft anfragen sollen oder nicht. Wir haben natürlich Angst, dass sie es nicht genehmigen und dann können wir gar nichts mehr tun...
Was kann uns schlimmstenfalls passieren, wenn sie zwischendurch draufkommen, dass wir diese Veränderung ohne Genehmigung durchgenommen haben?? Die Wand wäre sehr leicht wieder abzureißen, das würden wir vor einem Auszug sowieso machen, aber können sie uns noch zusätzlich mit einer Geldstrafe o.ä. belegen??
Danke für die Hilfe!
Bauliche Veränderung - was passiert bei Nichtgenehmigung?
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- Registriert: 21.07.2011, 08:44
Aus dem Stegreif heraus würde ich sagen, dass die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes in diesem Fall auch für Genossenschaftswohnungen anzuwenden sind:
Der Hauptmieter hat eine von ihm beabsichtigte wesentliche Veränderung dem Vermieter anzuzeigen und lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, so gilt seine Zustimmung als erteilt.
Der Vermieter kann seine Zustimmung und eine eventuell erforderliche Antragstellung bei der Baubehörde nicht verweigern, wenn
- die Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient,
- der Hauptmieter die Kosten trägt,
- durch die Veränderung keine Schädigung des Mietgegenstandes erfolgt
- und die Veränderung keine Gefährdung der Sicherheit von Personen und Sachen bewirkt.
Rigipswände einziehen ist mM das Normalste was es gibt in einer Wohnung, allerdings muss man immer auch schauen was im Mietvertrag steht, es gibt vielleicht einen wichtigen (baulichen) Grund dagegen, was auch immer.
Im schlimmsten Fall kann einem zweckwidrige Nutzung vorgeworfen werden, was ein Kündigungsgrund wäre und obendrein Schadenersatz verlangt werden.
lg Hank

Der Hauptmieter hat eine von ihm beabsichtigte wesentliche Veränderung dem Vermieter anzuzeigen und lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, so gilt seine Zustimmung als erteilt.
Der Vermieter kann seine Zustimmung und eine eventuell erforderliche Antragstellung bei der Baubehörde nicht verweigern, wenn
- die Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient,
- der Hauptmieter die Kosten trägt,
- durch die Veränderung keine Schädigung des Mietgegenstandes erfolgt
- und die Veränderung keine Gefährdung der Sicherheit von Personen und Sachen bewirkt.
Rigipswände einziehen ist mM das Normalste was es gibt in einer Wohnung, allerdings muss man immer auch schauen was im Mietvertrag steht, es gibt vielleicht einen wichtigen (baulichen) Grund dagegen, was auch immer.
Im schlimmsten Fall kann einem zweckwidrige Nutzung vorgeworfen werden, was ein Kündigungsgrund wäre und obendrein Schadenersatz verlangt werden.
lg Hank




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