Auszug eines Mieters aus WG mit drei Hauptmietern, was gilt?

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runlikehell
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Auszug eines Mieters aus WG mit drei Hauptmietern, was gilt?

Beitrag von runlikehell » 30.06.2011, 09:09

Hallo,

ich wohne derzeit noch in einer Wohngemeinschaft mit drei Leuten, die auch alle drei im Mietvertrag stehen. Sprich alle sind Hauptmieter und haften Gesamtschuldnerisch für die Miete etc.
Nun bin ich leider relativ kurzfristig dazu gezwungen auszuziehen, mit meiner Vermieterin habe ich auch bereits abgeklärt, dass wir einfach einen NAchmieter finden müssen. Der Name von der Person X wird dann im Mietvertrag mit meinem ausgetauscht, somit muss kein neuer Vertrag aufgesetzt werden.
Meine Mitbewohner sind der Meinung das ich drei Monate Kündigungsfrist hätte. Wenn ich das richtig verstehe bezieht sich aber die Küfri. nur darauf, wenn wir alle drei den Mietvertrag der WG als ganzes kündigen und nicht wenn einer der Bewohner auszieht?????
Das Problem das sich nun daraus ergibt ist folgendes, mein einer Mitbewohner ist bis Oktober gar nicht da (er macht Praktikum) und mein anderer Mitbewohner meint, er hätte keine Zeit und keine Lust sich neue Leute anzuschauen. :evil:
Wie kann ich nun vorgehen???
-Kündigen kann ich dem Fall ja gar nix, da ich ja nur ein Teil der WG repräsentiere.
- Stimmt es, das ich als einzelner Mieter der ausziehen will keine Küfri. habe?? Was wahrscheinlich bedeuten würde ich müsste mit den anderen irgendeine Regelung finden.
- Wenn ich kulant bin und sage, ok. bis Oktober zahle ich aber danach müsst ihr euch drum kümmern! Kann ich mich in dem Fall irgendwie absichern, dass ich danach auch sicher aus dem Schneider bin und nicht mehr belangt werden kann??
Vielen Dank für Eure Hilfe!! :roll:



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 01.07.2011, 03:26

Erst nach einem Jahr kann man einen befristeten Mietvertrag vorzeitig mit der dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, vorher muss man sich mit dem Vermieter ins Einvernehmen setzen, was du ja eh' getan hast. Die Kündigungsfrist gilt auch für einzelne Zimmer, weil der Vermieter muss ja eine Chance auf nahlose Weitervermietung haben.

Und dann hängt es natürlich auch davon ab, was im Mietvertrag genau vereinbart wurde.

Du hast jedenfalls einen Mietvertrag mit der Vermieterin und nicht einen Untermietvertrag mit deinen WG-Kollegen. Was die Vermieterin meint ist also entscheidend. Außerdem leben wir noch immer in einem freien Land und es besteht Niederlassungsfreiheit.

Das Mietwesen ist im Übrigen eine Art Geheimwissenschaft - in deinem Fall würde ich einmal mit der ÖH reden, die kann Studenten auch in Wohnangelegenheiten beraten, dein Fall ist ja ein typischer Studentenfall. Und über die ÖH einen Nachmieter finden wird wohl auch nicht allzu schwer sein, oder?


Hank

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