Hallo!
Ich habe im September 2004 einen befristeten Mietvertrag (Befristung auf 1 Jahr) abgeschlossen. Dieser wurde dann im Sommer 2005 mündlich verlängert. Über die Kündigungsfrist stand weder etwas in meinem ursprünglichen Vertrag noch wurde später etwas vereinbart. Mein Verhältnis zu meinem Vermieter ist seit längerem nicht mehr das beste und ich will mit ihm eigentlich nichts mehr zu tun habe, da ich am Telefon massiv von ihm beschimpft wurde. Ich fühle mich in der Wohnung einfach nicht mehr wohl und will einfach nur mehr ausziehen.
Ist meine Annahme richtig, dass ich jetzt einen unbefristeten Mietvertrag mit einem Monat Kündigungsfrist hab? Kündigung mit eingeschriebenem Brief reicht oder sollte ich besser mein Mietverhältnis gerichtlich kündigen?
Wär super, wenn mir jemand helfen könnte! Vielen lieben Dank!
Lg
Mietvertrag - Kündigungsfrist
Könnte sich rein rechnerisch um einen unbefristeten Mietvertrag handeln, der einen Monat vorher von Seiten des Mieters aufgekündigt werden kann (wenn überhaupt das MRG zur Anwendung kommt - beim klassischen Bestandsvertrag gibt es auch eine 14-Tagesfrist).
Gerichtliche Kündigung ist nicht nötig, das müsste nur der Vermieter tun, wenn er Sie aus wichtigen Gründen loswerden will. Vielleicht zur Sicherheit einmal bei der Mieterschutzvereinigung oder bei den Wohnrechtsexperten der AK vorbeischauen - das Mietrecht ist eine sehr komplexe Materie mit vielen Teil- und Vollanwendungen bzw. Ausnahmen.
Hank

Gerichtliche Kündigung ist nicht nötig, das müsste nur der Vermieter tun, wenn er Sie aus wichtigen Gründen loswerden will. Vielleicht zur Sicherheit einmal bei der Mieterschutzvereinigung oder bei den Wohnrechtsexperten der AK vorbeischauen - das Mietrecht ist eine sehr komplexe Materie mit vielen Teil- und Vollanwendungen bzw. Ausnahmen.
Hank



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