ich habe eine frage, und hoffe sie können mir diese beantwortet.
also, ich bin vermieter einer wohnung.
zum glück ist meine alte mieterin vor 2 monaten ausgezogen. denn es gab nur probleme, wegen jeder kleinigkeit wurde ich angeufen, ob es wegen eine glühbirne, oder nur um eine sicherung ging.
jedoch habe ich bei der wohungsübernahme bemerkt dass es eine schimmelbildung im wohnzimmer gegeben hat. darauf hat sich die mieterin beschwerd, dass die fenster zu dicht sind!?
bei den vorherigen mieter hat es 2 1/2 jahre keine probleme mit schimmel gegeben.
ich habe 3 wochen bevor die mieter ausgezogen sind, sie darauf hin gewiesen dass sie alle schäden usw beseitigen sollen.
am mietvertrag habe ich am tag des auszugs vermerkt dass ich die schäden prüfen werde, und ggf. gegen die kaution abrechne. dies habe ich am mietvertrag vermerkt und sie unterschreiben lassen!
hab dann eine kostenvoranschlag einer firma eingeholt. dass warn 340,- € diese habe ich dann an die mieterin weiter geletet. inkl. des restbetrages der kaution, bilder des schadens. und kautionsabrechnung.
und jetzt am freitag habe ich eine ladung vom gericht erhaten. und termin ist bereits am dienstag.
Wegen: Vergleichsversuch, Gegenstand: Herausgabe der Kaution
wie soll ich mich jetzt verhalten? ich sehe mich hier eigendlich im recht?
danke im voraus




