Folgeschäden in WHG durch Wassereintritt der Hausmauer

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rk
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Folgeschäden in WHG durch Wassereintritt der Hausmauer

Beitrag von rk » 09.01.2011, 18:52

Guten Abend,

folgende Situation. Wir hatten vor 3 Monaten einen Wassereintritt der von der Hausmauer (außenseite) kam. Meine Nachbarn haben das selbe Problem.
Ein Sachverständiger den die Hausverwaltung schickt hat einen Messwert von 30 und meinte es sei nichts, jedoch tauschen sie den Boden aus. Die Hausverwaltung machte eine neue Dichtung am Balkon (5 min) und war damit mit ihrem Teil fertig. Nach geringer Zeit wurde der Boden schlimmer und schlimmer und ich verständigte den Sachverständiger von der HV. Des weiteren mache ich eine Schadensmeldung aufgrund des undichten Fenster. Zigarettenrauch gelangt durch und wir heizen im Moment mit 26 Grad. Der Boden bewegt sich, so dass sich meine Küche verzeiht und die Anschraub-winkel vom Geschirrspüler der am Boden steht gebogen waren. Nun ist er defekt. Die Verschiebung in der Küche ist ca. 1. Das Fenster im Schlafzimmer muss jeden Tag in der früh mit einem großen Handtuch vom Wasser befreit werden und man erkennt auch das am oberen Teil Wasser eintritt. Die Einrichtung ist 2 Jahre wert und wenn man jetzt einen Blick darauf wirft, würde man die Einrichtungskosten auf 1000 schätzen, obwohl es 8000 waren.

Schadenmeldungen wurden telefonisch und per Mail gemacht. Fotos und Notizen dokumentieren den gesamten Vorfall.

Wie gehe ich am besten vor, denn ich habe keine Lust in 2 Jahren 9000 Euro zu verlieren, aufgrund eines Schaden, den ich nicht versucht habe und auch nicht verhindern konnte.

Ich hoffe mir kann wer helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kotoucek



Hank
Beiträge: 1528
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Beitrag von Hank » 11.01.2011, 00:37

Der Vermieter bzw. die HV hat das Haus selbstverständlich in bewohnbarem Zustand zu erhalten, dazu gehören auch dichte Fenster. Und Schimmel ist hygienisch sowieso unerwünscht.

Wasser an unerwünschter Stelle ist jedoch immer eine Herausforderung für die Experten. In puncto Schadenersatz stellt sich dann immer die Schuldfrage. Hat der Vermieter eine zu erwarten gewesene Instandhaltungsarbeit fahrlässig nicht durchgeführt?

Erst wenn die Ursache des Wassereintritts genau feststeht, kann man Maßnahmen setzen und die Versicherung bzgl. Wasserschaden einschalten.

Es wird auch von Ihrem Mietvertrag abhängen, nämlich inwieweit der Zustand der Wohnung in der Miethöhe berücksichtigt ist.

Sie müssen den Vermieter auffordern, etwas gegen die undichten Fenster zu unternehmen und falls dieser nicht tätig wird, kann zur Not das Gericht den Auftrag anordnen.

Allerdings ist auch eine Reihung der Erhaltungsarbeiten zu berücksichtigen, weil organisatorisch und vor allem finanziell nicht alles zugleich renoviert werden kann, eh' klar, oder?

Hank 8) 8) 8) 8)

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