Anschluss Kaminofen / Sanierung Rauchfang

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Mieter1
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Anschluss Kaminofen / Sanierung Rauchfang

Beitrag von Mieter1 » 01.12.2010, 20:17

Liebes Forum!

Herzlichen Dank an Herrn Hank Hinterseer für die rasche Antwort.

Nun habe ich noch eine Frage:

Laut Vermieter ist der Rauchfang unserer Mietwohnung voll funktionstüchtig und wir haben von seiner Seite auch die Erlaubnis einen Kaminofen anzuschließen.
Wenn der Kamin nun aber in nächster Zeit bzw. in den nächsten Jahren zu sanieren wäre und der Vermieter dem Anschluss zugestimmt hat, sind die Kosten für die Sanierung schon vom Vermieter zu tragen, oder!? Und bei wem liegt die Verantwortung, wenn etwas "passieren" sollte (Rauchgas usw.)?
Es ist sicherlich sinnvoll die Zustimmung des Vermieters schriftlich festzuhalten, oder!?

Ich bedanke mich wieder im Voraus!

Glg
Michaela



Hank
Beiträge: 1528
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.12.2010, 00:34

Der Vermieter muss grundsätzlich nur die Kosten für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses tragen bzw. diejenigen Kosten, die eine Weitervermietbarkeit ermöglichen oder eine allgemeine Gefährdung der Mitbewohner/Anrainer abwenden.

Kaminkehrer sind konzessionierte Betriebe, die strenge Sicherheitsauflagen beachten müssen, dann gibt's da noch die Baupolizei und die Feuerpolizei, die schauen, dass alles nach den diversen Ö-NORMEN abläuft.

Verträge sind auch mündlich gültig, wobei es sich in Ihrem Fall um mündliche Nebenabreden handelt, die ja aus dem Mietvertrag und der konkreten Wohnsituation heraus schlüssig werden.

H.H.H. 8) 8) 8)

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