Hallo Jusliner!
Ich weiß das dieses Thema schon oft durchgesprochen wurde, aber sicherheitshalber möchte ich meine Version auch nochmal niederschreiben.
Aufgrund von Auslandsaufenthalt möchte ich meine Wohnung, in der ich Hauptmieter bin, für 6 Monate untervermieten.
Laut MV darf ich die Wohnung offiziell nicht an Dritte untervermieten. Jedoch hat mir die Vermieterin bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, dass wenn ich ma für 3 monate oder so nicht da sein sollte, ich selbstverständlich eine freundin da haben kann.
Schön und gut, nur kann ich es mir halt nicht leisten jmd einfach so in der 500,- Wohnung zu lassen, würde also natürlich den gleichen Mietbetrag vom untermieter verlangen + Kaution. Hab ja selbst Kaution u Provision für die Wohnung gezahlt.
Hab selbst irgendwie angst jemand Fremdes in meine Wohnung zu lassen u das die Eigentümerin drauf kommt u es stress gibt.
Was sollte ich bei der Untermiete besonders beachten und was ist das schlimmste was ich von seitens des Vermieter zu erwarten hätte?
Danke im Voraus
mfg Mila
Untermieter wegen Auslandssemster
Wenn Untermiete im MV ausdrücklich untersagt ist, ist eben kein Untermietvertrag möglich. Widrigenfalls entsteht ein Kündigungsgrund und eventuell Schadenersatzanspruch.
Da muss man mit dem Vermieter eben offen das Gespräch suchen, die Situation mit den wichtigen Begründungen darlegen und versuchen zu einer vertraglichen Vereinbarung zu kommen.
Du willst ja auch nicht, dass irgendwer Fremder bei Dir einfach so ein und aus geht - der Vermieter eben offenbar auch nicht.
Der Vermieter muss aber schon vernünftig begründen was er gegen einen Untermietvertrag hat.
Herzlichst Hank Hinterseer

Da muss man mit dem Vermieter eben offen das Gespräch suchen, die Situation mit den wichtigen Begründungen darlegen und versuchen zu einer vertraglichen Vereinbarung zu kommen.
Du willst ja auch nicht, dass irgendwer Fremder bei Dir einfach so ein und aus geht - der Vermieter eben offenbar auch nicht.
Der Vermieter muss aber schon vernünftig begründen was er gegen einen Untermietvertrag hat.
Herzlichst Hank Hinterseer



Aufgrund der Fragestellung gehe ich davon aus, dass es ein befristeter MV ist, oder?
Daher können Sie erst zum 15. Monat kündigen (...nach dem ersten Jahr unter Einhaltung einer 3mon. Kündigungsfrist), oder Sie schaffen eine einvernehmliche Auflösung mit dem Vermieter, ertwa weil Sie ihm eine(n) Nachmieter(in) liefern, der/die ihm genehm ist.
mfG
RA Michael Gruner
Daher können Sie erst zum 15. Monat kündigen (...nach dem ersten Jahr unter Einhaltung einer 3mon. Kündigungsfrist), oder Sie schaffen eine einvernehmliche Auflösung mit dem Vermieter, ertwa weil Sie ihm eine(n) Nachmieter(in) liefern, der/die ihm genehm ist.
mfG
RA Michael Gruner
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