Fristloser Rauswurf - mündlicher Untermietvertrag?

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Harald Kaiser1
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Fristloser Rauswurf - mündlicher Untermietvertrag?

Beitrag von Harald Kaiser1 » 13.09.2010, 14:07

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe in Sachen Recht!

Also meine Umstände sind:
- Freundin und ich haben vor ca. einem Jahr eine Mietwohnung genommen und es war uns zu dem Zeitpunkt egal wer Hauptmieter ist (weil wir uns versprochen haben das nie irgendwie ausnutzen zu würden). Daher wurde es sie.
- ich hab den Fehler begangen mich nicht in den Vertrag einschreiben zu lassen, also war unsere Abmachung rein mündlich - Miete teilen, usw.
- vor ca. 5 Monaten hat sie sich von mir getrennt und mir gesagt ich könne die Wohnung haben; soweit so gut...ich wohnte daraufhin 2,5 Monate alleine in der Wohnung und habe auch die gesamte Miete übernommen. Sie hat die Papiere für die Hauptmieteränderung besorgt.
- Heute vor 2,5 Monaten fuhr ich dann in Urlaub bis ich vor vier Tagen zurückkam und habe ihr angeboten in der Zwischenzeit die Wohnung zu nutzen - wieder bei geteilter Miete!
- wie ich zurückkam meinte sie, sie nimmt die Wohnung doch und ich soll ausziehen, am besten sofort! Ich bin nun natürlich total zerstört da ich sehr viel Arbeit und Liebe in die Wohnung gesteckt habe und sie wirklich gerne hätte!
Sie gibt sogar zu mir die Wohung zugesagt zu haben...

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Kann ich diese erste Zusage irgendwie rechtlich durchsetzen - quasi als mündlichem Vertrag oder so?!

Sie behauptet mich sofort auf die Straße setzen zu können (aus ihrer Sicht rechtlich, aber ich denke sie sagt das nur um Druck zu machen).

Gelesen habe ich, dass mir zumindest eine Art Kündigungsfrist zusteht (so 1-3 Monate?!).

Habe ich irgendeine Möglichkeit die Wohnung zu behalten oder ist es aussichtslos?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Vielen Dank im vorhinein!

Grüße,
Harald



MG
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Beitrag von MG » 14.09.2010, 08:28

Die Kernfrage ist, ob Sie überhaupt Untermieter sind! Nach Ihrer Schilderung haben Sie ja "nur" die laufenden Kosten getragen, daher schaut das eher nach unentgeltlicher Überlassung (Prekarium) aus, wo Sie keinerlei Schutz hätten, also weder Kündigungsfrist noch -termin.


Ween Ihre Ex daher ihre mündl. Versprechungen abstreitet, sehe ich sehr schlechte Chancen für Sie. Sie hätten aber Anspruch auf Abgeltung der Investitionen, die Sie in die Wohnung getätigt haben.

Ihr Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig Partnerschaftsverträge bei Lebensgefährten sind (bzw. wären...).

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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