Bank / Zession gegen Vermieter / Ansprüche gegen mich?

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AngiS
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Bank / Zession gegen Vermieter / Ansprüche gegen mich?

Beitrag von AngiS » 11.09.2010, 16:59

Sehr geehrte Mitglieder dieses Forums!

Ich habe diese Woche einen Brief von einem Anwalt erhalten. In diesem schreibt er, dass er die rechtliche Vertretung einer Bank ist und ich die Miete zukünftig auf ein anderes Konto (auf keinen Fall an den Vermieter) überweisen muss. Im Falle eines zuwiderhandeln, könne ich ein zweites Mal zur Zahlung der Miete in Anspruch genommen werden (durch die Bank). Gegen meinen Vermieter läuft nämlich eine Zession. Er beruft sich auf einen Abtretungsvertrag welcher mir aber nicht vorliegt.

Da ich mich absichern wollte, das dieses Schreiben „echt“ ist, habe ich meinen Vermieter kontaktiert und ihm dieses Schreiben zukommen lassen.

Prompt kam eine Antwort (Rechtsabteilung des Vermieters=Immobilientreuhand), das ich die Miete auf KEINEN Fall auf das neue, im Brief vom Anwalt angeführten Konto, überweisen DARF. Eine Schuldbefreiende Wirkung gegenüber ihm, dem Vermieter, sei nur dann der Fall, wenn ich weiter an das normale Konto meines Vermieters überweise.

Nun meine Frage(n)

An wen muss ich jetzt Schuldbefreiend zahlen mit welcher Begründung?

Kann mich die Bank tatsächlich zu einer zweiten Zahlung auffordern wenn ich die Miete auf das mir vom Vermieter angegebene Konto überweise.

Was meint der Anwalt der Bank mit: „ zur Vermeidung der obigen Rechtsfolgen (Doppeltzahlung) die Mietzinse GERICHTLICH zu hinterlegen.


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen



MG
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Beitrag von MG » 13.09.2010, 12:48

Gem. § 1395 ABGB bewirkt die Nachricht über die erfolgte Abtretung, dass der Schuldenr (Sie) nicht mehr gefahrlos an den Altgläubiger (Vermieter) zahlen kann.

Nach der Judikatur ist es unerheblich, von wem Sie verständigt werden.

Aufgrund der Tatsache jedoch, dass Alt- und Neugläubiger Unterschiedliches behaupten, empfehle ich Ihnen, die Miete ab sofort bei Gericht zu erlegen.

Zuständig ist dasBezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Wohnung befindet.

Erkundigen Sie sich, wann das Gericht "Amtstag" hat (Beratung) und alles weitere erklärt man Ihnen dort.

Vermieter und Bank können dann um die Ausfolgung der erlegten Beträge streiten, aber Sie sind "aus dem Schneider".


mfg
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

AngiS
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Beitrag von AngiS » 13.09.2010, 13:44

Sehr geehrter Herr Michael Gruner!

Recht herzlichen Dank für Ihre super schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde ihren Ratschlägen folge leisten und das Geld gerichtlich hinterlegen.
Darf mich der Vermieter aus der Wohnung delogieren, wenn ich das Geld gerichtlich hinterlege, bzw. eine Zwangsräumung (Aufsperrung der Wohnung durch dritte) veranlassen?

MG
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Beitrag von MG » 15.09.2010, 17:11

Nein, teilen Sie dem Vermieter sicherheitshalber mit, dass Sie aufgrund der unsicheren Rechtslage die Miete ab sofort bei Gericht erlegen und zwar so lange, bis Ihnen übereinstimmende Anweisungen von Vermieter und Bank vorliegen.

mfg
mg

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