Unvermietete Auto Stellplätze bezahlen Mieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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helmi55
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Unvermietete Auto Stellplätze bezahlen Mieter

Beitrag von helmi55 » 23.08.2010, 18:26

Ich wohne in einer größeren Wohnanlage mit einigen Stiegen und ca. 250 Auto Stellplätzen. Mindestens die Hälfte dieser Stellplätze sind nicht vermietet.
In unserer letzten Jahresabrechnung entdeckte ich bei den Einnahmen „Erträge aus Stellplätzen –25000€“, also ein Verlust für unsere Anlage. Ich fragte unsere Hausverwaltung und hörte das dies die unvermieteten Stellplätze sind, die den Erhaltungsbeträgen als Verlust zugeschrieben werden!
Zusätzlich ist zu bemerken, dass wir nach 3 Jahren schon 110000€ Verlust an Erhaltungsbeträgen haben. Dazu meinte die Hausverwaltung, das stört weiter nicht, da die monatlichen Erhaltungsbeiträge der Mieter in den ersten 10 Jahren nicht erhöht werden dürfen, wir also die Zeche danach abstottern müssen!
MEINE FRAGEN DAZU:
Ist es wirklich rechtens, dass in einer Miethausanlage die unvermieteten Stellplätze von den Mietern per Erhaltungs- und Verbesserungbeiträge zu bezahlen sind?
Vielleicht hat da jemand eine Antwort für mich.
Danke und liebe Grüße! :D [/b]



markus.p
Beiträge: 3
Registriert: 30.06.2011, 17:28

Beitrag von markus.p » 30.06.2011, 17:31

Das gleiche Problem kenn ich auch. Auch unsere Genossenschaft verrechnet die Stellplätze als Minusposition bei den Einnahmen.

Kenn sich jemand damit genauer aus?

Hank
Beiträge: 1528
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.07.2011, 21:04

Mietrecht ist in Österreich inzwischen eine Geheimwissenschaft, genau auskennen tut sich die Mietervereinigung oder die AK. Für eine fundierte Auskunft ist man dort am besten Mitglied, denn man muss sich immer die konkreten Unterlagen genau ansehen:

Gilt das Mietrecht oder das Wohnungsgenossenschaftsgesetz oder das Wohnungseigentumgsgesetz, was steht im Mietvertrag, was in der Jahresabrechnung?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses zuständig, die aus den Rücklagen der Mietzahlungen bestritten werden. Wird sich also die Frage nach der Höhe des Erhaltungsbeitrages stellen bzw. was mit dauernd nicht benützten Parkplätzen geschehen soll.

Bei Sozialwohnungen z.B. Wiener Wohnen läuft die Finanzierung wieder ganz anders, nämlich politisch mit Steuergeldern.

Hank 8) 8) 8) 8)

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