Guten Tag,
wir sind kurz davor einen Mietvertag zu unterschreiben. Es besteht Einigkeit über die Brutomietkosten (890 Euro) sowie die Mietkaution (2700 Euro). Provision muss keine bezahlt werden. Die Kosten für die Vetragserstellung (Vergebührung) beträgt 324 Euro. Da ich zur Zeit noch auf Arbeitssuche bin und nur meine Frau ein regelmäßiges einkommen hat will der Vermieter eine Mietbürgschaft. einen Bürgen haben wir ebenfalls. Nun kam mit dem Vordruck der Bürgschaft die Mitteilung, dass im Falle einer Bürgschaft die doppelte Vertragsgebühr, also zwei mal 324 Euro (jeweils von Mieter und Bürgen) zu entrichten sei. Es handelt sich nicht um eine Bankbürgschaft bei der ja anscheinend Gebühren anfallen.
Ist das normal bzw. üblich?
Ich bedanke mich vielmals im Vorfeld für eventuelle Antworten.
Beste Grüße
MB
Doppelte Vertagskosten aufgrund von Mietbürgschaft??
Hallo,
ich dachte auch, dass das doch nicht stimmen kann. Leider bin ich gerade auf einen Artikel gestoßen der die Vorgehensweise bestätigt
Allerdings finde ich diese gesetzliche Regelung höchst unpassend, da so einem Mieter der als "nicht genügend" zahlungskräftig eingestuft wird gleich nochmal zusätzliche Kosten aufgebrummt werden.
Trotzdem danke für die Antwort
Gruß,
MB
ich dachte auch, dass das doch nicht stimmen kann. Leider bin ich gerade auf einen Artikel gestoßen der die Vorgehensweise bestätigt

Allerdings finde ich diese gesetzliche Regelung höchst unpassend, da so einem Mieter der als "nicht genügend" zahlungskräftig eingestuft wird gleich nochmal zusätzliche Kosten aufgebrummt werden.
Trotzdem danke für die Antwort
Gruß,
MB
Und wenn der Mietbürge den Mietvertrag als Mitmieter mit unterschreibt? Dann fällt keine zusätzliche Gebühr an, aber er haftet zur ungeteilten Hand.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
mfG
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