Hallo,
ich habe am 5.3.2009 einen Mietvertrag über eine Privatvermietung unterzeichnet, der frühstmöglich nach einem Kalenderjahr gekündigt werden kann. Meine Frage ist nun, wann ich kündigen kann: am 5.3.2010 oder erst am 6.3.2010 und wann der frühstmögliche Kündigungszeitpunkt nach dem österreichischen Gesetz ist: 5. Juni 2010, 5. Juli 2020 oder 6 Juni 2010?
Vielen lieben Dank!
Wann Mietvertrag frühstmöglichst kündbar?
Sie müssen auch schauen, was sonst noch im Mietvertrag drin steht:
BEISPIEL:
Kündigung nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten. (Das ist die Regelung des § 29 MRG).
Das würde bedeuten, dass Sie frühestens am 6.3. kündigen könnten, + 3 ganze Monate = 6.6. aber nur zum Monatsletzten = 30.6.
mfG
Ra Michael Gruner
www.vertrasgbegleiter.at
BEISPIEL:
Kündigung nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten. (Das ist die Regelung des § 29 MRG).
Das würde bedeuten, dass Sie frühestens am 6.3. kündigen könnten, + 3 ganze Monate = 6.6. aber nur zum Monatsletzten = 30.6.
mfG
Ra Michael Gruner
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