Wir werden zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung von einer Biomasseheizzentrale mit Fernwärme beliefert, der Betreiber ist eine Ges.n.b.R.
Der Liefervertrag wurde im März 2003 geschlossen, die Preise wurden im Vertrag vereinbart, zu Wertsicherung wurde die Indexanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex Beleuchtung und Beheizung (jetzt COICOP 4.5) vereinbart. Als Basis für die Preisanpassung wurde der Index 2002 festgelegt.
Es erfolgte keine Preissteigerung bis zur Abrechnung per Juli 2007, hierbei habe ich ein neues Preisblatt mit dem Wortlaut „ … müssen wir die Preise ab 1.7.2007 neu festlegen.“.
Diese Preisanpassung seitens des Wärmelieferanten lag unter der möglichen Anpassung gemäß Indexsteigerung.
Mit der aktuellen Abrechnung per September 2009 werden uns jetzt stark gesteigerte Preise abgerechnet. Die Steigerung liegt über der Indexsteigerung seit 2007.
Die Begründung seitens des Wärmelieferanten lautet: „Nicht erfolgte Indexanpassungen, oder nur teilweise Indexanpassungen in den letzten Jahren, sind als Nachlaß an die Wärmeabnehmer anzusehen“.
Und es wird die Indexsteigerung seit 2002 auf die ursprünglichen Preise aufgeschlagen, obwohl es eine Neufestlegung der Preise seitens des Wärmelieferanten per 1.7.2007 gegeben hat.
Ist eine solche Steigerung auf den Ausgangspreis 2002 zulässig, oder hätte nicht eine Anpassung auf Basis der neu festgelegten Preise vom 1.7.2007 zu erfolgen?
Ist es der Ges.n.b.R. im Nachhinein möglich festzustellen, daß es sich lediglich um einen Nachlaß gehandelt hat, oder kann ich als Konsument darauf vertrauen, daß eine neue Preisfestsetzung auch als neue Basis für die kommenden Preissteigerungen herangezogen wird.
Preisanpassung Heizkosten
Vorab müsste man einmal genau die Vereinbarung anschaun, ob und was dort bez. Index insbesondere zur jeweils neuen Preisbasis geregelt ist. Üblicherweise steht auch in Verträgen, dass die Nichtgeltendmachung keinen Verzicht darstellt usw.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Danke, die genaue Formulierung im Vertrag lautet:
" Grund- und Arbeitspreis sind durch folgenden Index wertgesichert:
100%-ige Bindung an den Verbraucherpreisindex Verbrauchergruppe ...
Die Preise verändern sich jeweils zum Beginn eines neuen Abrechnungsjahres.
Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die prozentuelle Änderung der Jahresdurchschittsindexziffer. Änderunges dieses Index von + oder -5% sind unbeachtlich.
Sobald der Index über diesen Schwellenwert hinausgeht, wird die Veränderung voll in Anrechnung gebracht."
lg
wg
PS: jetzt habe ich auch den richtigen Account ....
" Grund- und Arbeitspreis sind durch folgenden Index wertgesichert:
100%-ige Bindung an den Verbraucherpreisindex Verbrauchergruppe ...
Die Preise verändern sich jeweils zum Beginn eines neuen Abrechnungsjahres.
Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die prozentuelle Änderung der Jahresdurchschittsindexziffer. Änderunges dieses Index von + oder -5% sind unbeachtlich.
Sobald der Index über diesen Schwellenwert hinausgeht, wird die Veränderung voll in Anrechnung gebracht."
lg
wg
PS: jetzt habe ich auch den richtigen Account ....
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