mietrecht mietvertrag gültig

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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chris22
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mietrecht mietvertrag gültig

Beitrag von chris22 » 17.10.2009, 12:06

hallo wer weiss was darüber

habe eine wohnung gemietet von der ich jetzt ausziehe.

müsste aber eine drei monatige frist einhalten wenn ich keinen nachmieter finde.
bist dahin ist mir alles klar und ich weiss auch das ich das einhalten müßte?? aber
jetzt meine frage:
die wohnung ist bei der gemeinde nicht gemeldet als wohnung sondern als garge weil es früher eine garge war und bis jetzt noch nicht umgewitmet wurde.
die vermieterin ist nach wie vor in verhandlungen bzw. in streit mit der gemeinde und den anderen mietern wegen der nicht registrierten wohnung.

gemeldet bin ich bei der vermieterin in der wohnung eben weil die von mir angemietete wohnung nicht als wohnung existiert sondern als garage.
im mietvertrag ist die gerage (meine wohnung) angegeben.

ist der mietvertrag gültig?

weiteres ist die wohnung/garage als 45m² angegeben, tatsächlich handelt es sich nur um 41m².

im mietvertrag steht nur kleinwohnung ohne m²-angabe, kategorie A, sehr guter zustand.

wer weiss wie man sich ausrechnen kann wie hoch der mietzins sein dürfte (graz umgebung).
mietziens beträgt momentan 490,- was doch recht viel ist für eine kleine, nicht registrierte und beim finanzamt nicht gemeldete wohnung.



MG
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Beitrag von MG » 19.10.2009, 11:41

Der Mietvertrag ist als solches mM nach gültig, die Frage ist aber, ob er auch richtig ist.

Ist die "Wohnung" als solche zu gebrauchen? Stimmt Kategorie A? (automat. Heizung, Bad, Warmwasser etc.).

Wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist, dann haben Sie zu viel Miete gezahlt.

Nehmen Sie eine kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch. Es gibt diese bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern, bei den Gemeinden bzw. in den Magistratischen Bezirksämtern in Städten, Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation, etc. Sie sollten diese Beratung aber noch vor Beendigung des Mietvertrages einholen, um keine Fristen zu versäumen!!

mfG
Ra Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Hausherr2
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Beitrag von Hausherr2 » 22.10.2009, 16:43

Hallo chris! Bei deinen MV würde ich erst einmal feststellen ob in den Ensemble mehr als 2 Wohnungen existieren , wenn nicht , bist du überhaubt nicht im MRG d. h. keine Kündigungsfristen, wenn auf unbestimmte Zeit abgeschlossen keine Preisbindung wenn nicht Wucher, befristeter MV muß allerdings voll eingehalten werden - sonst gilt nur was im Vertrag drinnen steht unterliegt voll dem ABGB. mfg Hausherr

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