Hallo,
hatte voriges Jahr, bei meiner ersten Heizperiode, schon einmal das Problem, dass die Heizung mit Thermostat aufgrund einer defekten Komfortboxschaltung im Keller nicht funktionierte. Wurde dann von der Hausverwaltung der Genossenschaft aber wieder hergestellt.
Jetzt habe ich das gleiche Problem wieder. Ein Techniker der Fernwärme verwies mich wieder auf die Genossenschaft.
Dort wurde mir jetzt erklärt, dass das ein Verschleißteil sei und die Komfortbox nicht nötig ist zum heizen, aber ich den Teil beim Auszug ornungsgemäß wieder übergeben muss.
Kann mir da jemand mit Rat und Tat zur Seite stehn.
Danke!
lg
Dagmar
Instandhaltung der Heizung
Hallo dasla! Dein Problem ist die Instandhaltungspflicht des Mietgegenstandes durch den Mieter. §8/1 "Der Mieter hat den Mietgegenstand und die hierfür bestimmten Einrichtungen, wie Wasser- Beheizungsanlagen , zentrale Wärmevesorgungsanlagen sowie die sanitären Anlagen so zu warten und instandzuhalten,dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst." mfg Hausherr
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