Hallo zusammen!
Meine Schwester und ich haben von unserem kürzlich verstorbenen Vater eine gemietete Genossenschaftswohnung geerbt, die wir uns allerdings nicht mehr leisten können. Wir haben sie gekündigt, nur sind wir erst 20 bzw 21 Jahre alt, haben von Mietrecht recht wenig Ahnung und haben das Gefühl, dass wir da ein wenig über den Tisch gezogen werden. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
1. Badezimmerfugen sind altersbedingt rissig - ist das Sache des Mieters oder Vermieters?
2. Müssen einbaumöbel auf Verlangen des Vermieters auch entfernt werden?
3. Ein paar der Einbaumöbel können laut Genossenschaft in der Wohnung bleiben, wenn sie die Nachmieter haben wollen. Da sie monetan aber noch keinen haben, sagen sie dass wir sie dann auf Wunsch des Nachmieters entfernen müssten. Nun behagt mir der Gedanke nicht dann nach Monaten da nochmal den ärger zu haben..
4. Kann der Vermieter den Rückumbau einer Schiebetür zu einer normalen Türe fordern? (Ist von den Vormietern bereits eingebaut worden)
Wenn jemand noch die Stelle(n) kennt, wo die Zuständigkeiten im Mietrecht geregelt sind wäre ich auch glücklich damit, ich verzweifle da ein wenig an den Paragraphen..
Danke euch!
Kündigung Genossenschaftswohnung
Re: Kündigung Genossenschaftswohnung
Vercingetorix hat geschrieben:Hallo zusammen!
Meine Schwester und ich haben von unserem kürzlich verstorbenen Vater eine gemietete Genossenschaftswohnung geerbt, die wir uns allerdings nicht mehr leisten können. Wir haben sie gekündigt, nur sind wir erst 20 bzw 21 Jahre alt, haben von Mietrecht recht wenig Ahnung und haben das Gefühl, dass wir da ein wenig über den Tisch gezogen werden. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
1. Badezimmerfugen sind altersbedingt rissig - ist das Sache des Mieters oder Vermieters?
2. Müssen einbaumöbel auf Verlangen des Vermieters auch entfernt werden?
3. Ein paar der Einbaumöbel können laut Genossenschaft in der Wohnung bleiben, wenn sie die Nachmieter haben wollen. Da sie monetan aber noch keinen haben, sagen sie dass wir sie dann auf Wunsch des Nachmieters entfernen müssten. Nun behagt mir der Gedanke nicht dann nach Monaten da nochmal den ärger zu haben..
4. Kann der Vermieter den Rückumbau einer Schiebetür zu einer normalen Türe fordern? (Ist von den Vormietern bereits eingebaut worden)
Wenn jemand noch die Stelle(n) kennt, wo die Zuständigkeiten im Mietrecht geregelt sind wäre ich auch glücklich damit, ich verzweifle da ein wenig an den Paragraphen..
Danke euch!
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