Hallo,
ich habe von privaten Eigentümern einen Parkplatz gemietet. Im schriftlichen (sehr spartanischen) Mietvertrag ist KEIN Verbot einer Unter- oder Weitervermietung angeführt.
Darf ich den Parkplatz ohne Einverständnis der Eigentümer weitervermieten?
Bin ich bei einer Weitervermietung an irgendwelche Regularien/Vorgaben gebunden (zB. Weitermiete darf nicht höher sein als Hauptmiete, etc.)?
Bitte höflich um Information, herzlichen Dank!
Mickey
Weitervermietung Parkplatz
Wenn der Parkplatz nicht zu Ihrer Wohnung etc. "gehört", dann gilt das Mietrechtsgestz nicht, damit unterliegt der Parkplatz (nur) dem ABGB. Sie können daher auch untervermieten, ABER, bevor Sie das tun, sollten Sie schauen, ob und was betr. Kündigung des Vertrages geregelt ist. Wenn nichts im Vertrag steht, dann kann ihn ja der Vermieter jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen (kurzen) Frist kündigen. Und vielleicht stört ihn die Untervermietung ja und er kündigt deshalb.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
MfG
RA Michael Gruner
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