Rauswurf

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Izzy
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Rauswurf

Beitrag von Izzy » 09.08.2009, 01:13

Ich bin vor einigen Wochen in die Wohnung einer Verwandten gezogen. Alle Absprachen darüber wurden nie niedergeschrieben oder sonst wie festgehalten. Vereinbarungen über Miete oder anderes ( welche mein Vater bezahlt ) wurden nur mündlich ausgemacht. Ich bin weder richtiger gesetzlicher Mieter noch Untermieter sprich ein " Gast" auf unbefristete Zeit welcher die Miete brav der Hauptmieterin ( die Verwandte ) zahlt. Dieser sog. Verwandten passt diese ganze Sache nicht mehr und möchte mich quasi raushauen. Meine Frage ist welche Rechte habe ich dabei und welche Sie ? Kann ich mich auflehnen ( mit Erfolg ) oder kann sie das so einfach entscheiden ?



MG
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Beitrag von MG » 10.08.2009, 14:44

Ein Mietvertrag ist auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Wenn Sie Miete (nicht nur anteilige Kosten) zahlen, dann haben Sie einen (in Ihrem Fall) Untermietvertrag, und dieser kann auch nicht ohne Frist etc. beendet werden.

Anders bei der Bittleihe (also die unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf).

Was in Ihrem Fall aber vereinbart wurde (Miete oder Bittleihe) lässt sich so nicht feststellen.

MfG
RA Michael Gruner

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