Hallo zusammen. Wer kann mir bei meinem Problem weiterhelfen?
Ich bin seit März Hauptmieter einer Altbauwohnung in Wien. Was mir schon bei Mietvertragsunterzeichnung komisch vorkam, war die Tatsache das die HV dringend eine Haushaltsversicherung von mir haben wollte, bzw. das ich sofort eine abschließe.
Das tat ich auch ein wenig später. Und anscheinend auch zu Recht denn schon in der ersten Woche (Wohnung stand zu dem Zeitpunkt noch leer, bis auf ein paar Farbkübeln und Werkzeug) wurde bei mir eingebrochen.
Die Schlosserrechnung hat die Versicherung zum Glück übernommen.
Jetzt lebe ich schon ca. 2 Monate mit in dieser Wohnung und gestern ist untertags der zweite Einbruchsversuch erfolgt. mit dem Ergebnis das die Türe noch schwerer ramponiert ist als zuvor (reingekommen sind die Täter gottseidank nicht).
Die Türe war schon beim Bezug in einem derat desolaten Zustand (und daher augenscheinlich einen Einbruchsversuch wert) das ich mir gut vorstellen kann das irgendwann einmal das Schloss nicht mehr standhalten wird.
Grundsätzlich habe ich sowieso die Versicherung im Hintergrund falls einmal etwas gestohlen werden sollte.
Ich habe eine Frau und einen 8 jährigen Buben, der jetzt riesige Angst hat in die Wohnung hineinzugehen, und bei meiner Frau verhält es sich ähnlich.
Da geht die ganze Lebensqualität verloren, wenn man sich dauernd Sorgen machen muss, wie die Wohnungstüre aussieht wenn man heimkommt.
Daher meine Frage: Kann ich die HV dazu bringen eine Sicherheitstüre einzubauen. Bzw. eine solche mitzufinanzieren?
(Habe mich im Haus umgesehen: Keine der anderen Türen ist in so schlechtem Zustand. Mann kann bei meiner Türe schon von außen sehen, das sicher schon 8-10 Mal eingebrochen worden ist, bzw.versucht wurde einzubrechen)
Nach Einbruch Sicherheitstüre?
Hallo , Die Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst auch die Außentüre Die Rechtssprechung geht von einen dynamischen Erhaltungsbegriff aus--Ersetzung des schadhaften Teiles als auch Erneuerung und Verbesserung des Standards.§ 3 MRG verpflichtet den Vermieter dazu auch wenn er behauptet sich es nicht leisten zu können. mfg Hausherr
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