Habe eine Genossenschaftswohnung welche ich jetzt gekündigt habe.
Beim Einzug habe ich keine Standardausführung von der Genossenschaft übernommen,
das heißt keine Böden keine Fliesen, keine Badewanne und auch kein waschbecken.
Leider habe ich nur nach telefonischer Auskunft auch die Wand zwischen WC und Bad weggelassen und auch eine Türe.
Jetzt verlangt die Genossenschaft,dass ich die Wand aufstelle und eine Türe einsetze.
Kann ich von ihnen verlangen, dass sie mir die Böden und Fliesen und die Badewanne rückverrechnen.
Bitte um eure Erfahrungen
Probleme bei Kündigung einer Genossenschaftswohnung
Dazu müsste man sich den Mietvertrag (bzw. Nebenvereinbarungen)anschauen, was dort vereinbart wurde.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 12 Gäste