Kautionsrückzahlung

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zerogirl
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Kautionsrückzahlung

Beitrag von zerogirl » 14.05.2009, 17:51

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung einer Kaution:
Mein Vater hat Ende April eine Wohnung an eine Familie vermietet, die jetzt schon wieder auszieht.
Der Mieter hat dabei die 3-monatige Kündigungsfrist (die im Mietvertrag vereinbart wurde) nicht eingehalten, allerdings hat der Vermieter einem früheren Auszug zugestimmt.
Gleichzeitig hat der Mieter gemeint, dass er eventuell jemanden als Nachmieter hätte.
Der Mieter hat für diesen Monat noch Miete bezahlt, aber die Wohnung bereits heute geräumt und fordert seine Kaution jetzt schon zurück.

Meine Fragen diesbezüglich:
1) Wenn Mieter und Vermieter über eine frühere Kündigung (sprich ohne Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist) übereinkommen, kann der Vermieter die Bedingung stellen, dass der Mieter einen Nachmieter bringen muss?

2) Wann genau muss die Kaution zurückgegeben werden? - Bei Auszug und Schlüsselrückgabe oder erst am Ende des Monats?



Anbei noch mal die Fakten:
  • unbefristeter Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist
    Beginn/Wohnungbezug: 26.04.2009
    Vierteljährliche Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende
    Kaution: 500,- (entspricht 1 Monatsmiete)

    Mitteilung über Auszug von seiten des Mieters (bzw. von der Ehefrau des Mieters) am 02.05.2009 --> Wunschtermin: Ende des Monats (=also Ende Mai)

    4-5 Tage später hat der Mieter persönlich nochmals bestätigt, dass er ausziehen will und bekannt gegeben, dass eventuell ein Nachmieter gebracht werden kann.
    Vermieter weist darauf hin, dass ihm eine Einzelperson (statt einer Familie) als Nachmieter lieber wäre.

    Wohnung wurde am 14.05.2009 vom Mieter geräumt und der Schlüssel wurde dem Vermieter zurückgegeben.
    (Zu diesem Zeitpunkt noch kein nachmieter-vertrag vorhanden)



MG
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Beitrag von MG » 15.05.2009, 08:18

Frage 1:

Ja, so in etwa, also Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Frist, außer es gibt früher einen annehmbaren Nachmieter, aber das hat Ihr Vater nicht vereinbart, oder?

Frage 2: Bei Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe (so alles in ordnung ist), also jetzt.

MfG
RA Michael Gruner

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