Genossenschaftswohnung ohne Heizung
Genossenschaftswohnung ohne Heizung
hallo, ich möchte eine relativ alte genossenschaftswohnung von meinem grossonkel übernehmen. in der wohnung ist nur ein alter gas-durchlauferhitzer für warmwasser und ein elektro-ofen zum heizen. ich möchte beides durch eine moderne kombitherme bzw. ein brennwertgerät ersetzen. nachdem das ein kleines vermögen kostet, frage ich mich, ob die genossenschaft die wohnung eigentlich so einfach ohne heizung vermieten darf. fällt es nicht unter die erhaltungspflicht des vermieters eine heizung bereit zu stellen, bzw. ist es nicht die pflicht des vermieters für heizung und warmwasser zu sorgen? die stromheizung wurde seinerzeit von meinem grossonkel (auf eigene kosten) gemacht. d.h. seitens der genossenschaft wurde für diese wohnung nie eine heizung bereitgestellt. lg, leonard baldauf
1. Nein, es gibt keine Verpflichtung eine Heizung zur Verfügung zu stellen, das ist ein Kategoriemerkmal.
2. Wenn Sie deratige Investitionen durchführen, haben Sie Anspruch auf Ersatz im Ausmaß des § 10 MRG (bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses).
3. Auch wenns nicht gefragt war, "übernehmen". Beachten Sie, dass der Eintritt in Mietrechte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in Ihrem Fall ("Großonkel") wohl nur mit Zustimmung der Vermieterin möglich ist, außer Ihr Großonkel hat ein vertragliches Weitergaberecht o.ä.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
2. Wenn Sie deratige Investitionen durchführen, haben Sie Anspruch auf Ersatz im Ausmaß des § 10 MRG (bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses).
3. Auch wenns nicht gefragt war, "übernehmen". Beachten Sie, dass der Eintritt in Mietrechte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in Ihrem Fall ("Großonkel") wohl nur mit Zustimmung der Vermieterin möglich ist, außer Ihr Großonkel hat ein vertragliches Weitergaberecht o.ä.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste