Wir haben 1997 eine Mietwohnung privat weitergegeben, ein halbes Jahr später bekamen wir ein Schreiben von MA50 " Rückforderung der verbotenen Ablöse"
Wir haben eine schriftliche Stellungnahme an MA 50 geschickt wo wir uns bereit erklärt hatten die Wohnung zu räumen.
Ich habe weiters in Erfahrung gebracht das die Nachmieterin die Wohnung untervermietet hat. ( ohne Genehmigung der Hausverwaltung)
Wir bekamen damals keine Antwort.
Am 3.12.2008 also kurz vor der Verjährungsfrist wieder ein Schreiben von MA 50, " Rückforderung der verbotenen Ablöse"
Wieder das selbe Theater, erneut verfasste ich eine Stellungnahme - der Termin war am 7.04.09 angesetzt. 4 Tage vorher ein Anruf von MA 50
der Termin wird auf 8.05.09 aus Krankheitsgründen verschoben.
Dieses Gesetz ist mir ein einziges Rätsel.
Der gesunde Hausverstand sagt mir, wenn mir etwas gefällt und ich bereit bin diesen Betrag zu bezahlen, dann würde mit im Traum nicht einfallen nach 11 Jahren an irgendjemanden Forderungen zu stellen
zumindest als mündiger Bürger.
Mir stellt sich die Frage braucht die MA 50 Arbeit um nach so langer Zeit noch aktiv zu werden.
Wenn jemand bereits Erfahrungen hat bitte um Antwort
