Hallo,
ich weiß, dass man beim Auszug aus einer Mietwohnung die nicht ausmalen muss, sofern die Wände weiß und nicht übermäßig beschädigt sind - auch wenn es im MV anders vereinbart ist.
Gilt dies auch bei einer privat vermieteten Wohnung( Eigentumswhg.). Und wenn für den MV keine Vergebührung bezahlt wurde, ist er dann überhaupt rechtens? Ich meine, kann der Vermieter dann überhaupt irgendwelche Absprüche geltend machen?
Danke!
LG Milkakuh
Auszug - Privatvermieter
Hallo M ! Die Aufhebung der MV-Klauseln durch den OGH betreffen nur gerwerbl. Vermieter (mehr als 5 Objekte) alle anderen sind davon nicht betroffen. Wenn dein Vertrag sagt ausmalen wird dies notwendig sein, egal wie die Wohnung aussieht! Vergebührung des Vertrages ist eine reine Sache der Finanz und hat mit der Gültigkeit des Vertrages nichts zu tun. mfg Hausherr
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