Wer muss Ventilator bezahlen? - Bitte um Hilfe!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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bine2176
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2008, 10:26

Wer muss Ventilator bezahlen? - Bitte um Hilfe!

Beitrag von bine2176 » 20.11.2008, 10:36

Hallo und schönen Tag an alle Leser!

Im September 2006 habe ich eine sanierte Wohnung Kat. A von Wiener Wohnen angemietet.

Im Bad und im WC war jeweils 1 Ventilator eingebaut, welche sich automatisch mit dem Licht einschalten. Der Ventilator im Badezimmer klappert mittlerweile sehr laut. Da dies nur "günstige" Geräte sind bei denen alles aus Plastik ist, kann leider keine Schraube (wie es normalerweise üblich ist) nachgezogen werden. Da sich nun auch schon die Hausbesorgerin (Wohnung unter mir) beschwert hat dass das Klappergeräusch sehr laut ist und ich etwas dagegen unternehmen soll, möchte ich hiermit fragen, ob ich diesen Ventilator selbst bezahlen muss oder ob Wiener Wohnen dies zahlen muss.

Laut telefonischer Auskunft von Wiener Wohnen muss ich den Ventilator (bzw. alles was IN der Wohnung ist) selbst bezahlen jedoch auch bei einem eventuellen Auszug in der Wohnung belassen. Meiner Meinung nach sind die Ventilatoren Eigentum von Wiener Wohnen, oder?

Kennt sich jemand aus? Bitte um Hilfe!



Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 27.11.2008, 17:13

Hallo b ! Der Mieter ist verpflichtet für die Wartung und Instandhaltung seines Mietgenstandes zu sorgen. § 8/1 MRG Die Instandhaltung außerhalb der Wohnung und die Gemeinschaftanlagen sind Sache des Vermieters.mfg Hausherr

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