Gas Therme Reparieren?!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Staudi
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Gas Therme Reparieren?!

Beitrag von Staudi » 09.12.2007, 10:28

Guten Morgen!

Ich wohne in einem Mietshaus der "Familie" und hatte Probleme mit meiner Gastherme. Sie hat sich immer mal wieder ausgeschalten und dass ist im Winter mehr als unangenehm!

Naja ich rufe also bei der Familie an und erkundige mich wer die Kosten da übernimmt. Mir wurde erklärt dass der Mieter für die Gastherme selbst verantwortlich ist.
Ich habe mir einen Junkers Techniker geholt, der den Schaden reparierte und mir eine Rechnung über ~350€(!!) da liess.
Von einer Bekannten habe ich erfahren, dass der Vermieter lt. neuem Mietsrecht aber die Rechnung zu bezahlen hat.

Muss ich die Rechnung jetzt selbst bezahlen oder kann ich das an die Familie abgeben?

Danke vielmals!



tahonie
Beiträge: 24
Registriert: 12.07.2007, 20:04

Re: Gas Therme Reparieren?!

Beitrag von tahonie » 10.12.2007, 09:28

hallo,
Von einer Bekannten habe ich erfahren, dass der Vermieter lt. neuem Mietsrecht aber die Rechnung zu bezahlen hat.
es gibt kein neues "mietrecht". das was deine bekannte meint, ist ein OGH-urteil, wonach in neuen mietverträgen die anschaffung bzw. reparatur einer therme nicht auf den mieter abgewälzt werden darf.

wenn du aber per mietvertrag zur reparatur verpflichtet bist, kannst du nur zu gericht gehen und im prozesswege die kosten unter berufung auf dieses urteil zurückfordern. das ist aber umständlich und nicht zwingend erfolgreich, weil noch viele wenn und aber durch den richter abgewogen werden können, die wir hier nicht kennen.
Muss ich die Rechnung jetzt selbst bezahlen oder kann ich das an die Familie abgeben?
es wäre besser, wenn du dich freundlich (!) an die familie wendest und versuchst, wenigstens einen teil der reparaturkosten zurückzubekommen.

übrigens: per mietvertrag wird auch die jährliche wartung einer therme verpflichtend für den mieter festgelegt. kannst du beweisen, dass du dich darum gekümmert hast? - das würde deine chancen enorm erhöhen, kosten rückerstattet zu bekommen.

tahonie

Vera2
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Registriert: 04.02.2008, 13:57

Ergänzung

Beitrag von Vera2 » 04.02.2008, 14:05

Der Verein für Konsumenteninformation führt zur weiteren Klärung dieses Themas gerade etliche Musterprozesse durch. Man kann sich dort nach einigen Monaten über die Ergebnisse erkundigen (58877-0). Dabei wird unter anderem auch zu klären sein, ob der Vermieter den Kostenersatz von Wartungsnachweisen abhängig machen kann.

Von Klagen ist derzeit eher abzuraten, bis sich die beiden Klauselurteile auch in Einzelfallprozessen bestätigen.

Díe beiden letztjährigen OGH-Urteile gelten überdies nur dann, wenn ein Verbraucher-Unternehmer-Geschäft vorliegt, also der Vermieter zumindest mehrere Wohnungen gewerbsmäßig vermietet. Nicht aber bei einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung. Grund: die Urteile ergingen auch im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutzgesetz.

Tschuri Cazzino
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@Vera

Beitrag von Tschuri Cazzino » 22.05.2008, 15:04

Du hast zwar (leider) Recht, dass vor Klagen derzeit abzuraten ist, weil Musterprozesse im Laufen sind und man deren Ausgang erst abwarten soll, allerdings war das auch die Auskunft von Experten vor 2 Jahren. Auch damals liefen mittlerweile abgeschlossene Musterprozesse, die abzuwarten waren. Einer davon führte zu besagtem OGH-Urteil.
Meine Hoffnung, dass diese Musterprozesse die Rechtslage klären, sind aber mittlerweile gegen Null geschrumpft. Gesetzgeber und Judikatur sind offenbar nicht in der Lage auf relativ simple Fragen klare Antworten zu geben. Die Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet wird uns wohl zu unseren Lebzeiten bleiben, und auf Kosten wie bei mir von 400 Euro für Thermenreparatur wird man wohl sitzen bleiben, wenn man nicht seine Existenz aufgrund der unabsehbaren Prozessrisiken auf's Spiel setzen will. Traurig aber wahr.
Tschuri

Hausherr2
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Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 26.06.2008, 15:02

Hallo! Problem liegt in gegensätzlicher Aussage zw MRG §9 Erhaltungpflicht des Mieters u. Klausel aus KschG. Gastherme hat eine AFA von 20 Jahren Restwert der Therme ist bei Auszug vom Hausherrn zu bekommen. mfg Hausherr

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