Ich (Vermieter) habe mit meinem zukünftigen Mieter eine Diskussion wegen der Betriebskosten. Was darf ich ihm alles verrechnen?
Folgende Punkte sind unklar:
Grundsteuer
Bankspesen
Zinsenaufwand
Kapitalertragssteuer
Verwaltungskosten
zusätzlich gibt es noch Wasser, Strom, Kanalgebühr, Müllabfuhr, Versicherungsprämie und Rauchfangkehrer - die sind mir allerdings klar, dass sie der zukünftige Mieter bezahlen muss.
Aber was ist mit den anderen Punkten?
Dürfen Grundsteuern dem Mieter verrechnet werden?
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Hallo xxx , Als Betriebskosten können verrechnet werden § 21^MRG verrechnet . wenn das Mietobjekt dem MRG unterliegt( 1 u. 2 Famielienhäuser un d Dachgeschoßwohnungen sind ausgenommen.Verwaltungskosten dzt 2,91 € für 2006 pro m2 Nutzfläche, Grundsteuer, Kanalgebühr, Müllgeb.,Stieghauslicht allgem., Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung(Ratten Hausversicherungen( Feuer Leitungswasswerschaden,Glasbruch wenn keine Auslagen,Wasser Hausumsorgung § 23, Sturmschaden und Haftpflichtvers. Alles andere ist nicht verrechenbar.mfg Hausherrr
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