Hallo!
Ich habe folgenden Fall: Ein Verwandter hat einen Teil seines Hauses
an jemanden vermietet. Der Mietvertrag geht von 2005 bis 2010. Jetzt
ist der Vermieter gestorben und es geht ums Erben. Muß der Erbe den
Mieter weiter behalten? Der Erbe will das Haus nämlich verkaufen. Muß
der Käufer dem Mieter quasi mitübernehmen, oder gibt es eine
Möglichkeit, wie man den Mieter (ist leider ein Negerant, bezieht Notstandshilfe) hinausbringt?
Ich bitte um Rat!
Grüße
Jörg
Frage zu Mietvertrag bei Tod des Vermieters
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- Registriert: 15.10.2007, 18:42
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