Katzenschutznetz am Fensterrahmen aussen?

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Andrea Zitter
Beiträge: 1
Registriert: 15.10.2007, 16:25

Katzenschutznetz am Fensterrahmen aussen?

Beitrag von Andrea Zitter » 15.10.2007, 16:47

Hallo,
ich bin neu hier, aber gleich eine Frage, bin etwas verzweifelt.
Ich habe vor 2 Jahren ein transparentes Katzenschutznetz am äusseren Fensterrahmen angetakkert, die Hausbesitzerin duldete dies. Heuer im Juli wurden alle Fenster vom Altbau gestrichen, ich nahm die Netze ab. Eine Woche später takkerte ich an einem Fensterrahmen wieder an. Die Besitzerin sah das bei der Begutachtung nach den Streicharbeiten. Am Falz wurde nach einer weiteren Woche nachgebessert, ich musste an einer Seite das Netz wieder öffnen, worauf sie mich hinwies, wieder in die alten Löcher zu takkern. Ich tat dies, 2 weitere Katzennetze an 2 Fensterrahmen wurden getakkert, in der Annahme, dies sei in Ordnung. Es war mörderisch heiß und ich musste lüften.
Sechs Wochen später bekam ich ein Schreiben von ihrem Anwalt, ich soll die Kosten für die Reparatur der Fensterrahmen, hervorgerufen durch Takker, mit Kostenvoranschlag der Malerfirma plus Bearbeitungsgebühr vom Anwalt bezahlen. Die Netze wären umgehend abzunehmen.
Ich wohne im 4.Stock, muss die Fenster sichern, damit den Katzen nichts passiert. Rahmen mit Netz darf ich keine haben, die müsste ich am Mauerwerk anbohren, noch schlimmer. Andere Möglichkeiten habe ich nicht, Doppelflügelfenster gehen nach innen auf. Was soll ich jetzt tun, auch einen Anwalt einschalten? Hab ich den überhaupt eine Chance, falls es vor Gericht geht, zu gewinnen? Ich wohne hier schon 20 Jahre in Hauptmiete.
Danke im voraus
lg



Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 20.10.2007, 17:36

Hallo Andrea, Die Instandhaltungpflicht des Hausherren betrifft die Außenfenster, die Innenfenster muß der Mieter instandhalten - sprich streichen - Dein Katzenschutznetz ist eine Sachbeschädigung, da damit die Haltbarkeit der Malerei wesentlich reduziert wird. Bring das Netz am . Innenfenster an und streiche diese bei deinen Auszug aus der Wohnung.Deine Chancen vor Gericht sind gleich null! mfg Hausherr

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