Guten Tag, hab mir Mal meinen Mietvertrag durchgelesen, hab Ausstattungskategorie A.
Müsste da nicht eigentlich eine Küche eingebaut sein? Oder reichen die Anschlüsse, sprich Starkstrom vorhanden Wasser zu und Ablauf vorhanden theoretisch Elektrikkabel auf höhe einer Dunstabzugshaube?
Ausstattungskategorie A
Re: Ausstattungskategorie A
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/wohnen/miete/wohnungskategorien.html
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Kategorie A
Zentrales Unterscheidungsmerkmal zu Kategorie B: Zentralheizung
Weitere Kategoriemerkmale: Brauchbarer Zustand, mindestens 30 m² Nutzfläche, Zimmer, Küche (mindestens Herd und Spüle), Vorraum, WC und eine zeitgemäße Badegelegenheit (Dusche oder Badewanne in einem abgegrenzten Bereich).
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Kategorie A
Zentrales Unterscheidungsmerkmal zu Kategorie B: Zentralheizung
Weitere Kategoriemerkmale: Brauchbarer Zustand, mindestens 30 m² Nutzfläche, Zimmer, Küche (mindestens Herd und Spüle), Vorraum, WC und eine zeitgemäße Badegelegenheit (Dusche oder Badewanne in einem abgegrenzten Bereich).
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Ausstattungskategorie A
Nach dem Wortlaut des § 15a Abs.1 Z 1 MRG muss zumindest eine "Kochnische" vorhanden sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausstattungskategorie A
...,ja ist richtig und wichtiger Hinweis, dass es nicht eine "Küche" im engeren Sinn sein muss. Danke alles2!
Der hier springende Punkt ist aber, dass es zwar die Örtlichkeit (Küche, Kochnische) gibt aber keine (Mindest-) Ausstattung (Herd, Spüle).
Wichtig erscheint mir noch, dass man den Vermieter auffordern muss, die Kategorie "herzustellen" (also Herd und Spüle beizustellen) und nur, wenn er dem nicht nachkommt, eine Herabsetzung des Mietzinses durchbringen kann.
(Rügepflicht des Mieters)
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-mietrechtlichen-ruegeobliegenheit-des-mieters-bei-befristeten-bestandverhaeltnissen/
Der hier springende Punkt ist aber, dass es zwar die Örtlichkeit (Küche, Kochnische) gibt aber keine (Mindest-) Ausstattung (Herd, Spüle).
Wichtig erscheint mir noch, dass man den Vermieter auffordern muss, die Kategorie "herzustellen" (also Herd und Spüle beizustellen) und nur, wenn er dem nicht nachkommt, eine Herabsetzung des Mietzinses durchbringen kann.
(Rügepflicht des Mieters)
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-mietrechtlichen-ruegeobliegenheit-des-mieters-bei-befristeten-bestandverhaeltnissen/
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Ausstattungskategorie A
Denk Dir nichts dabei, mein Kommentar war lediglich als Nachtrag der gesetzlichen Grundlage gedacht und wäre keinesfalls als Rüge aufzufassen.
Schon die OGH-Entscheidung 5 Ob 129/86 (aus dem Jahr 1986) besagt, dass das Kategoriemerkmal "Küche" das Vorhandensein einer Koch- und Spülgelegenheit voraussetzt. Das Fehlen dieser Ausstattung wäre sodann rügepflichtig.
Schon die OGH-Entscheidung 5 Ob 129/86 (aus dem Jahr 1986) besagt, dass das Kategoriemerkmal "Küche" das Vorhandensein einer Koch- und Spülgelegenheit voraussetzt. Das Fehlen dieser Ausstattung wäre sodann rügepflichtig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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