Ich hab Schimmel in einer privat vermieteten Genossenschaftswohnung. (Ich bin Mieter)
Dies hab ich beim begutachten vor dem Unterschreiben des Mietvertrages nicht gesehen (zuviele andere Mängel lenkten ab)
Der vermieter hat gemeint nachdem ich ihn mal darauf angeredet habe: "Selbst schuld - sie hatten die Wohnung ja vorher begutachtet und trotzdem genommen"
kann ich aufgrund des Schimmels nun fristlos kündigen - bzw. den vermieter zu einer bereinigung zwingen (Ursache = Undichte Sanitäranlagen)
danke für die antworten
Schimmel bei Einzug übersehen
RE: Schimmel bei Einzug übersehen
Fristlos können Sie auch bei Schimmel nur in sehr schlechtem Zustand. Dazu müssen Sie aber vorher einen Brief an die Genossenschaft schreiben und sie auffordern, die Schimmel sofort zu beseitigen. Sie werden sich schon kümmern. Sie wissen, dass sie dafür verantwortlich sind. Wenn – was ich nie gehört habe – die Genossenschaft dir zurück schreibt, dass sie überhaupt nichts unternehmen wollen, oder dass sie sich nicht einmal mit dem Sachverhalt beschäftigen wollen, dann können Sie sofort kündigen. Sonst, wenn Sie kündigen wollen, können Sie direkt per Einschreiben ohne gerichtliche Aufkündigung, das Mietverhältnis beenden.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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