Hallo! Ich habe folgendes Problem:
Ich, als Hauptmieterin einer entzückenden A-Kat.Whng im 9. Bezirk mit dem Recht zum untervermieten, habe einer guten Freundin ein Teil meiner Whng untervermietet.
Anfangs ging alles gut, die Miete wurde bezahlt und die Kaution bar an mich übergeben.
Nun zog sie für ein Semester ins Ausland, versicherte mir jedoch, sie würde nach einem halben Jahr wieder kommen & auf jeden Fall wieder bei mir einziehen wollen. So suchte ich mir für das halbe Jahr eine neue Untermieterin, die Ende September pünktlich auszog, um meiner Freundin Platz zu machen. Diese hätte wie besprochen, versprochen, ausgemacht etc. im Oktober wieder in die Whng ziehen sollen, teilte mir jedoch bis Ende September nicht mit, dass sie nicht mehr einziehen würde.
Nun fordert ihre Mutter die gesamte Kaution inkl. Zinsen ein, obwohl über eine Verzinsung der Kaution nie die Rede war & etwas derartiges im Mietvertrag auch nicht enthalten ist. Weiters wurde von mir der Strom im Mietpreis inkludiert, es gab daraufhin eine Stromnachzahlung.
Nun meine Fragen: Was deckt die Kaution alles ab? Etwa auch die Stromnachzahlung für den Zeitraum, in dem meine Freundin in der Whng wohnte? Wofür zahlt man Kaution? Muss ich die Kaution verzinst zurückzahlen? Und kann ich die von mir gezahlte Miete für den Monat Oktober von der Kaution abziehen? Mit herzlichen Grüßen, Louisa
Kaution Untermiete
RE: Kaution Untermiete
Wenn die Wohnung eine Altbauwohnung ist, musst du die Kaution verzinsen, und zwar auch wenn nichts vereinbart wurde, weil bei Altbauten die Kaution immer zu verzinsen ist. Da brauchst du aber keine Sorge haben, die Zinsen sind mikroskopische (Eckzinsen). Wenn es keinen Mietvertrag über den Zeitraum ab Oktober gab, musst du die Kaution vollständig zurückzahlen, weil die Kaution vorerst für das ursprüngliche Mietverhältnis vereinbart war. Mit dem Auszug und neue Untervermietung war die Rückzahlung der Kaution schon fällig. Anderes wäre, wenn ihr vereinbart habt, dass die Kaution schon für das zweite Mietverhältnis zu gelten hätte. Dann muss sie nach dem 01. Oktober kündigen. Wenn die Kündigungsfrist 1 Monat ist, dann kannst du sogar 2 Monatsmiete einbehalten (Der Monat Oktober wo sie wieder als Untermieterin betrachtet wurde und November, der eigentlich der Kündigungsmonat war).
mfg,
MEMIL
memil@gmx.net
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