hallo,
ich hab ne frage, hoffe jemand kann mir antworten.
meine wohnung ist für 4 personen zugelassen. ich habe 3 mitbewohner. jetzt will die cousine von einem mitbewohner für ein paar monate einziehen. und ich, als hauptmieter hab damit ein bisschen ein problem.
ich weiß, dass das für den Vermieter ein kündigungsgrund ist für den mietvertrag. alleine deshalb schon möchte ich das nicht. aber, wenn irgendetwas anderes passiert, wie zB ein feuer bricht aus, und es passiert was schlimmeres: kann ich dann auch vor gesetz zur verantwortung gezogen werden?
ich such eigentlich ein paar juristische gründe, mit denen ich ein bisschen argumentieren kann, dass ich das nicht verantworten kann, weil ich einfach angst hab, nen blödsinn zu machen. zur not muss ich halt sagen, ich will einfach nicht...
schreibt bitte, was euch einfällt.
danke
thomas
untermiete
RE: untermiete
Also Thomas! Eine „Bewohnerzulassung für eine Wohnung“ gibt es nicht. So eine Klausel ist unzulässig. Wenn du Mieter bist, bist du der Besitzer der Wohnung. Wie viele Personen dort drinnen wohnen oder dort Urlaub verbringen ist deine Sache, egal was vereinbart wurde.
Eine gänzliche Untervermietung ist grundsätzlich verboten (außer es vereinbart wurde). Sonst alles andere ist Quatsch.
Der Vermieter kann dich ja aus anderen Gründen kündigen, wenn die Wohnung überbelegt ist. Aber nicht weil etwa 4 Personen die „Zulassung“ hatten und du 5 Personen in der Wohnung hast, sondern weil dadurch die Wohnung stark beschädigt wird, oder viel Lärm erzeugt wird, oder irgendwas anderes passiert. Die Anzahl der Bewohner kann aber nicht vom Vermieter bestimmt werden.
Dass sind die Gründe gegen dich (du willst ja die Leute aus der Wohnung). Für dich gibt es kaum einen rechtlichen Grund. Du kannst aber sagen, dass du deswegen keinen Dauerbesucher dulden kannst, weil der Vermieter sehr lästig ist, dass er spinnt und dich deswegen bestimmt klagen wird. Du kannst sagen, dass aus diesem Grund, schon das halbe Haus ausgeflogen sei. Alles kannst du erzählen, rechtlich jedoch gibt es kaum einen Grund für deine Keuschheit. Du brauchst nicht „einfach sagen, dass du es nicht willst“. Du kannst was phantasieren, der Vermieter ist wahrscheinlich selbst nicht von Besuchern begeistert, auch wenn er das rechtlich nicht verhindern kann. Deswegen würde er sicher dich unterstützen. Wenn das alles nicht nutzt, kannst du sagen, dass der Vermieter Besucher mit bissigem Hund empfängt…
SG,
MEIL
Eine gänzliche Untervermietung ist grundsätzlich verboten (außer es vereinbart wurde). Sonst alles andere ist Quatsch.
Der Vermieter kann dich ja aus anderen Gründen kündigen, wenn die Wohnung überbelegt ist. Aber nicht weil etwa 4 Personen die „Zulassung“ hatten und du 5 Personen in der Wohnung hast, sondern weil dadurch die Wohnung stark beschädigt wird, oder viel Lärm erzeugt wird, oder irgendwas anderes passiert. Die Anzahl der Bewohner kann aber nicht vom Vermieter bestimmt werden.
Dass sind die Gründe gegen dich (du willst ja die Leute aus der Wohnung). Für dich gibt es kaum einen rechtlichen Grund. Du kannst aber sagen, dass du deswegen keinen Dauerbesucher dulden kannst, weil der Vermieter sehr lästig ist, dass er spinnt und dich deswegen bestimmt klagen wird. Du kannst sagen, dass aus diesem Grund, schon das halbe Haus ausgeflogen sei. Alles kannst du erzählen, rechtlich jedoch gibt es kaum einen Grund für deine Keuschheit. Du brauchst nicht „einfach sagen, dass du es nicht willst“. Du kannst was phantasieren, der Vermieter ist wahrscheinlich selbst nicht von Besuchern begeistert, auch wenn er das rechtlich nicht verhindern kann. Deswegen würde er sicher dich unterstützen. Wenn das alles nicht nutzt, kannst du sagen, dass der Vermieter Besucher mit bissigem Hund empfängt…
SG,
MEIL
RE: untermiete
hallo,
danke erst mal für die antwort. ich hab jetzt mit denen geredet, und sie zeigen sich einsichtig und suchen ne wohnung für die cousine
ist nämlich auch zu viert schon relativ voll, und auch die anderen beiden mitbewohner sind gegen den 5ten mann
so long
danke erst mal für die antwort. ich hab jetzt mit denen geredet, und sie zeigen sich einsichtig und suchen ne wohnung für die cousine

ist nämlich auch zu viert schon relativ voll, und auch die anderen beiden mitbewohner sind gegen den 5ten mann

so long
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