Betriebskostenendabrechnung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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katinka82
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Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von katinka82 » 27.02.2007, 18:05

Guten Tag!

Ich habe folgende Frage: Wir sind Ende Juli 2006 aus unserer ehemaligen Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat uns bis heute noch nicht das restliche Guthaben von der Betriebskostenabrechnung übermittelt. Ich muss dazu sagen, wir haben monatlich die Miete bezahlt und zusätzlich noch einen Betrag für Strom und Wasser (lt. Mieter dass wir dann nicht soviel auf einmal zu zahlen haben). Jetzt hat er uns vor ca. 2 Monaten die Stromabrechnung und die Wasserabrechnung geschickt. Laut diesen Angaben haben wir ein Guthaben von ca. 300,-- Euro. Zusätzlich hat er uns noch die Müll- und Rauchfangkehrer Gebühren verrechnet (lt. Mietvertrag nicht vereinbart diese zu zahlen). Das heisst er schuldet uns rund 500,--. In seinen Mails schreibt er immer nur, dass wir uns mit ihm ins Einvernehmen setzten sollen zwecks Tujeninstandsetzung (wir hatten auch einen Garten dabei; um mit dem Auto die Einfahr rauffahren zu können, haben wir die Tujen etwas geschnitten). Er hat beim Auszug die Wohnunsübergabe unterschrieben, das alles in Ordnung sei. Die Kaution ist schon überwiesen. Er hat auch von unserem Anwalt schon zwei Schreiben bekommen, dass er uns endlich das Geld überweisen soll und die Tujengeschichte nichts mit der Betriebskostenendabrechung zu tun hat. Meine Frage nun, ist jetzt wirklich der letzte Schritt eine Klage? Wie lange kann sich so etwas hinziehen? Können wir so einen Fall auch verlieren (sind mitten beim Haus renovieren)?



Ich hoffe, dass dies bald ein Ende nimmt! Es ist nämlich schon ziemlich dreist, dass sich ein Vermieter soviel Zeit mit so etwas lässt!




MEMIL
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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 07:50

Wenn ich davon ausgehe, dass das Mietverhältnis entweder dem MRG unterliegt oder es vereinbart wurde, dass der § 20, 21 MRG anzuwenden ist, dann passiert folgendes: Die Betriebskostenabrechnung muss bis 30. Juni 2006 vom Vermieter zugestellt und fällig geworden sein. Erweißt sich ein Guthaben, muss der Vermieter euch dieses Guthaben ohne Wenn und Aber zurückzahlen. Weil, in eurem Beitrag angegeben wird, ihr die Abrechnung schon zugestellt bekommt habt, darf ihr sofort einfach eine Mahnklage gegen den Vermieter einbringen und euch auf das Guthaben beziehen. Ich würde nur mich nicht darauf verlassen, dass ihr keine Müllgebühr bezahlt braucht. Müllgebühr und Rauchfankehrer (Wie Grundsteuer) sind Posten die gem. § 20 MRG zu den Betriebskosten gehören. Die Abholzung der Tujen jedoch sehe ich auch nicht als Problem für euch. Zusammenfassend, eine Klage soll nicht die letzte sondern gar der erste und einzige Schritt sein. Nun, ob ihr die Klage verlieren könnt glaube ich kaum. Jedoch, was wir hier schreiben hat nur einen virtuellen Wert. Eure Anwalt wird aber sicher die Unterlagen überprüf haben, und wenn er was behauptet, bin ich sicher dass er weiß wovon er redet.

MfG,

MEMIL


katinka82
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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von katinka82 » 28.02.2007, 18:08

Danke für die schnelle Antwort! Wir haben in unserem Mietvertrag keine Paragraphen (sprich § 20 oder 21), ich glaube mittlerweile dass wir "schwarz" in Miete waren. Im Mietvertrag steht auch nichts von den Betriebskosten nur Wasser und Strom und eben Kaltmiete (hatten einen Holzofen). mfg katinka


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 18:50

Was für ein Gebäude ist das? Einfamilienhaus? Wohnung im Gebäude mit mindestens 4 Wohneinheiten? Ist das ein Altbau (Baubewilligung erteilt vor dem 05. Mai 1945), oder ist das ein Neubau? Daraus kann ich (vielleicht!) aus der Virtualität heraus, vermuten welches Gesetz hier gilt oder nicht. Auch wenn nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, wird ein Gesetz anzuwenden sein. Man in Erfahrung bringen, welches Gesetz hier anwendbar ist!

MfG,

MEMIL


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von katinka82 » 28.02.2007, 19:30

Es ist ein Altbau, ich schätz so 1960 bis 1970 erbaut. Es ist ein Einfamilienhau; die obere Etage wurde vermietet,seit seiner Scheidung; er wohnt in der unteren Hälfte des Hauses.


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 19:39

Dann ist die Rechtslage leider unklar. Da kann ich nur was schreiben, wenn ich den Mietvertrag selbst lesen kann. Ich empfehle dir die Mietervereinigung zu suchen, wenn nicht gleich einen Rechtsanwalt. Es schaut aber leider nicht gut aus!

Überprüfen lassen!

MfG,

MEMIL


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von katinka82 » 28.02.2007, 20:02

Ja, danke! Ich hab nächste Woche einen Termin bei der Arbeiterkammer gemacht, die werden sich das auch noch einmal anschauen. mfg katinka


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von MEMIL » 28.02.2007, 20:10

Wo bist du zu Hause, in Wien?


katinka82
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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von katinka82 » 01.03.2007, 08:46

Nein, die Wohnung hatten wir am Riederberg; wir wohnen mittlerweile im südlichen Waldviertel.


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RE: Betriebskostenendabrechnung

Beitrag von MEMIL » 01.03.2007, 10:25

Alles klar, alle Unterlagen zusammen stellen und euch bei der AKNÖ melden.

MfG,

MEMIL


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