Hallo!
Wir haben diesen Monat unsere Wohnung gekündigt und werden Ende April ausziehen. Ich habe nebenbei mitbekommen, daß es einige Neuerungen im Mietrecht gibt.
Kann mir jemand sagen, wo ic detailierte Auskunft zu diesen Änderungen bekomme? Wir würden gerne wissen was wir jetzt bei der Wohnungsübergabe beachten müssen (ausmalen ja oder nein? kann mein Nachmieter Möbel von mir übernehmen, wenn ich das mit ihm vereinbart habe?...)
Wäre sehr froh über eine rasche Antwort!
Danke!
Wohnungsübergabe
RE: Wohnungsübergabe
Es gibt keine Neuerung im Mietrecht, die die Rückgabe des Mietobjektes betrifft. Wenn das Ausmalen vereinbart wurde, musst du das leisten (Die Frage nach der Unzulässigkeit von Vertragsklauseln läuft auf eine andere Schiene). Selbstverständlich kannst du deine Möbel an den Nachmieter verkaufen, das hat mit dem Mietverhältnis nichts direkt zu tun.
MEMIL
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