Sehr geehrte Damen und Herren,
vor längerer Zeit hat meine Hausverwaltung angekündigt das unser Haus saniert werden soll.
Nun ist es soweit. Ich soll am Montag zur Hausverwaltung fahren und eine Vertrag unterzeichnen wegen der Huckepack Sanierung.
Soweit bin ich ja einverstanden, das meine Wohnung ca. 80m² endlich auf den neuen Standard angepasst wird. Zentralheizung (hab immer noch Ölofen), neue Fenster, neue Stromleitungen, Klo in der Wohnung usw. Das der Zins um ca. 1,50 Euro angehoben wird, ist verständlich - ich bekomme ja auch eine neue Wohnung sozusagen.
Nun habe ich eine Frage: auf was muss ich achten bzgl. der Huckepacksanierung. Da ich einen kleinen Sohn habe und Alleinerziehend bin, muss mir ja die Hausverwaltung eine Ersatzwohnung zu Verfügung stellen. Angeblich wird für die Sanierung der Wohnung 3 Monate benötigt.
Jetzt frag ich mich halt ob ich: den Zins, den Strom, mein Telekabel und Internet usw. für diese 3 Monate - wo ich ja nichts verwenden kann - auch zahlen muss oder ob es hierfür eine Pausierung der Zahlung gibt. Muss ich für die Ersatzwohnung auch zahlen oder wird mir die gratis zu Verfügung gestellt und muss mir die Hausverwaltung diese Ersatzwohnung in meinem Wohnhaus zu Verfügung stellen oder kann dies auch irgendwo in Wien sein (das wäre allerdings eine mittlere Katastrophe, da mein Sohn ja auch in den Kindergarten geht).
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir meine Fragen so schnell wie möglich beantworten könnten, da ich nicht weis wohin ich mich wenden soll und ich keinen Fehler am Montag machen möchte. Ich habe indirekt die Angst, das die Wohnung nach 3 Monaten nicht fertig ist und ich mit meinem Sohn für längere Zeit auf 40m² wohnen muss.
Herzlichen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Frage bzgl. Huckepack Sanierung
RE: Frage bzgl. Huckepack Sanierung
Eine Pausierung der Zahlungen gibt es nicht, aber du kannst die Vereinbarung so unterschreiben, dass der Vermieter alle diese Kosten und noch die Übersiedlungskosten zu tragen hat, darauf kannst du bestehen. Ich sehe aber noch weitere Probleme hier. Wie wird die Miete nach deiner Rückkehr in die Wohnung ausschauen???? Aufpassen, dass du nicht was unterschreibst, das dann dir Mehrkosten bedeuten wird. Bei Sockelsanierung muss die Kategorie der Wohnung nicht unbedingt angehoben werden, aber du kannst eine böse Überraschung erleben, wenn du nicht genau liest, was da unterschrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: Frage bzgl. Huckepack Sanierung
hi memil
erstmals danke für deine antwort.
sehe ich das richtig, das ich den vermieter quasi zwingen kann, das er mir die miete, stromkosten, tk usw. erlässt falls die übergangswohng nicht die selbe ausstattung hat wie bei mir zuhause? und der vermieter muss mir eine übergangswohnung geben (ist ja nicht bewohnbar meine für ca. 2monate + ich habe kleinen sohn) und ich hoffe auch in meiner umgebung bzw. haus.
ich weis das die miete um ca. 1,45 euro/m² erhöht wird. dafür bekomm ich aber ein neues bad, klo hinein, gasetagenheizung neue fenster usw. ich freu mich eigentlich schon auf die quasi neue wohnung, nur will ich nix falsch machen beim vertragt unterschreiben (ich wohne seit ca. 20jahren in der wohnung - habe sie von meinen eltern übernommen und habe deshalb auch einen sehr niedrigen zins). und das die kategorie angehoben wird ist mir klar bzw. ist das bei mir notwendig.
wäre erfreut wieder eine antwort zu bekommen
lg
manu
erstmals danke für deine antwort.
sehe ich das richtig, das ich den vermieter quasi zwingen kann, das er mir die miete, stromkosten, tk usw. erlässt falls die übergangswohng nicht die selbe ausstattung hat wie bei mir zuhause? und der vermieter muss mir eine übergangswohnung geben (ist ja nicht bewohnbar meine für ca. 2monate + ich habe kleinen sohn) und ich hoffe auch in meiner umgebung bzw. haus.
ich weis das die miete um ca. 1,45 euro/m² erhöht wird. dafür bekomm ich aber ein neues bad, klo hinein, gasetagenheizung neue fenster usw. ich freu mich eigentlich schon auf die quasi neue wohnung, nur will ich nix falsch machen beim vertragt unterschreiben (ich wohne seit ca. 20jahren in der wohnung - habe sie von meinen eltern übernommen und habe deshalb auch einen sehr niedrigen zins). und das die kategorie angehoben wird ist mir klar bzw. ist das bei mir notwendig.
wäre erfreut wieder eine antwort zu bekommen
lg
manu
RE: Frage bzgl. Huckepack Sanierung
Vom Vermieter darfst du folgendes verlangen:
1) Dass du eine Ersatzwohnung (völlig auf seinen Kosten, inklusive Betriebskosten, Strom, Fernsehgebühr) bekommst und er auch deine Stromkosten während der Sanierung in der alten Wohnung bezahlt. Du kannst auch eine abweichend Regelung annehmen. Du darfst dabei aber darauf bestehen, dass du keine Übersiedlungskosten (weder hin noch zurück bezahlen musst) und auch keine doppelt Strom, Gas, oder sonstige Gebühren tragen musst. Du darfst von ihm sogar (und ich finde es wichtig) verlangen, dass er entweder eine Versicherung abschließt oder sich schriftlich für etwaige Transportschäden an Möbel verantwortlich gemacht wird. Dabei die einzige Pflicht, die du annehmen musst ist die Zahlung der alten Miete, samt Pauschal-BK, weil diese Kosten musst du sowieso egal wo du bist, tragen.
2) Du darfst eine Ersatzwohnung verlangen, die in etwa die gleiche Lage und Wohnfläche hat. Du darfst aber nicht verlangen, dass die Wohnung genau so gut oder so schlecht ist, wie die zusanierende Wohnung. Die Abweichungen, die du nicht annehmen brauchst, sind nur große Unterschiede in Wohnfläche oder Lage, und auch Miete (aber da hast du kein Problem, weil du verlangen kannst, dass du während der Sanierung nur deine alte Miete bezahlst und der Vermieter bezahlt die Miete der Ersatzwohnung direkt selbst).
3) Eine genaue gleiche Ausstattung in der Ersatzwohnung darfst du nicht verlangen, es muss in etwa vergleichbar sein. Mehr ist nicht drinnen. Wenn so wäre, würde kaum eine Sanierung zustand kommen.
Was der Mietzins nach der Sanierung betrifft, da sehe die prähistorische Probleme, dass die meisten schlaue Vermieter keine detaillierte Endkosten verrechnen, sondern sie sagen irgendwas und dann wird im Mietvertrag der Mietzins teurer. Grund dafür haben sie immer tausend. Deswegen empfehle ich immer, bevor alles schnell unterschrieben wird, das Ganze genau zu besprechen und mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, dass entweder wird der neue Mietvertrag oder Zusatzvereinbarung gleich vor dem Auszug zur Ersatzwohnung unterschreiben, oder es wird eine Vereinbarung unterschrieben, wonach der Vermieter sich verpflichtetet nicht mehr als ein bestimmter Mietzins und nicht mehr als bestimmten Betriebskosten später zu verlangen. Bei dem Mietzins ist kein Problem, der Vermieter kann dazu bezwungen werden (innerhalb der gesetztliche Rahmen, des Kategorienmietzinses oder Richtwertzinses, je nachdem was in Frage kommt). Bei den Betriebskosten kann er verpflichtet werden die Pauschale für die restliche Abrechnungsperiode zu fixieren und mehr nicht verlangen. Mehr kannst du hier nicht verlangen, weil Betriebskosten sind eben Kosten. Wenn diese teurer werden, werden sie eben teurer und gleich mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, kann der Vermieter die Pauschale wieder verteuern.
Wenn du einmal was unterschrieben hast, dann brauchst du nichts mehr machen. Alles läuft von sich. Wenn du dann nur den Mund aufmachst, kriegst gleich ein Watschen.
Vor der Unterschrift, kannst du die Sanierung auch nicht verhindern (wenn alles beantragt und gefördert wurde) aber du kannst das so genannte § 18-Verfahren zur Sanierung verzögern. Das will kein Vermieter, deswegen haben sie immer einen Spielraum zu Verhandlung, mindestens bis sie deine Unterschrift in die Hand kriegen. Die wollen ja die Sanierung immer schnell nach dem Motto „time ist money“ durchführen.
Du solltest die Mietzinsanhebung überprüfen lassen (Mietervereinigung oder desgleich: Wo bist du Hause? welche Gemeinde oder Bezirk?) und einen Entwurf den Vertrag verlangen, bevor du zum Unterschriftstermin hingehst.
MfG,
MEMIL
memil@gmx.net
1) Dass du eine Ersatzwohnung (völlig auf seinen Kosten, inklusive Betriebskosten, Strom, Fernsehgebühr) bekommst und er auch deine Stromkosten während der Sanierung in der alten Wohnung bezahlt. Du kannst auch eine abweichend Regelung annehmen. Du darfst dabei aber darauf bestehen, dass du keine Übersiedlungskosten (weder hin noch zurück bezahlen musst) und auch keine doppelt Strom, Gas, oder sonstige Gebühren tragen musst. Du darfst von ihm sogar (und ich finde es wichtig) verlangen, dass er entweder eine Versicherung abschließt oder sich schriftlich für etwaige Transportschäden an Möbel verantwortlich gemacht wird. Dabei die einzige Pflicht, die du annehmen musst ist die Zahlung der alten Miete, samt Pauschal-BK, weil diese Kosten musst du sowieso egal wo du bist, tragen.
2) Du darfst eine Ersatzwohnung verlangen, die in etwa die gleiche Lage und Wohnfläche hat. Du darfst aber nicht verlangen, dass die Wohnung genau so gut oder so schlecht ist, wie die zusanierende Wohnung. Die Abweichungen, die du nicht annehmen brauchst, sind nur große Unterschiede in Wohnfläche oder Lage, und auch Miete (aber da hast du kein Problem, weil du verlangen kannst, dass du während der Sanierung nur deine alte Miete bezahlst und der Vermieter bezahlt die Miete der Ersatzwohnung direkt selbst).
3) Eine genaue gleiche Ausstattung in der Ersatzwohnung darfst du nicht verlangen, es muss in etwa vergleichbar sein. Mehr ist nicht drinnen. Wenn so wäre, würde kaum eine Sanierung zustand kommen.
Was der Mietzins nach der Sanierung betrifft, da sehe die prähistorische Probleme, dass die meisten schlaue Vermieter keine detaillierte Endkosten verrechnen, sondern sie sagen irgendwas und dann wird im Mietvertrag der Mietzins teurer. Grund dafür haben sie immer tausend. Deswegen empfehle ich immer, bevor alles schnell unterschrieben wird, das Ganze genau zu besprechen und mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, dass entweder wird der neue Mietvertrag oder Zusatzvereinbarung gleich vor dem Auszug zur Ersatzwohnung unterschreiben, oder es wird eine Vereinbarung unterschrieben, wonach der Vermieter sich verpflichtetet nicht mehr als ein bestimmter Mietzins und nicht mehr als bestimmten Betriebskosten später zu verlangen. Bei dem Mietzins ist kein Problem, der Vermieter kann dazu bezwungen werden (innerhalb der gesetztliche Rahmen, des Kategorienmietzinses oder Richtwertzinses, je nachdem was in Frage kommt). Bei den Betriebskosten kann er verpflichtet werden die Pauschale für die restliche Abrechnungsperiode zu fixieren und mehr nicht verlangen. Mehr kannst du hier nicht verlangen, weil Betriebskosten sind eben Kosten. Wenn diese teurer werden, werden sie eben teurer und gleich mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, kann der Vermieter die Pauschale wieder verteuern.
Wenn du einmal was unterschrieben hast, dann brauchst du nichts mehr machen. Alles läuft von sich. Wenn du dann nur den Mund aufmachst, kriegst gleich ein Watschen.
Vor der Unterschrift, kannst du die Sanierung auch nicht verhindern (wenn alles beantragt und gefördert wurde) aber du kannst das so genannte § 18-Verfahren zur Sanierung verzögern. Das will kein Vermieter, deswegen haben sie immer einen Spielraum zu Verhandlung, mindestens bis sie deine Unterschrift in die Hand kriegen. Die wollen ja die Sanierung immer schnell nach dem Motto „time ist money“ durchführen.
Du solltest die Mietzinsanhebung überprüfen lassen (Mietervereinigung oder desgleich: Wo bist du Hause? welche Gemeinde oder Bezirk?) und einen Entwurf den Vertrag verlangen, bevor du zum Unterschriftstermin hingehst.
MfG,
MEMIL
memil@gmx.net
RE: Frage bzgl. Huckepack Sanierung
hi memil
super du hast ja eine menge tips für mich. was du im 1. absatz geschrieben hast, hab ich mir vorgestellt wusste aber nicht das dies möglich ist.
§ 18-Verfahren zur Sanierung --> ja genau so heist die Sanierung die auf mich zukommt. das heist ich sitz auch auf einem längeren Ast. gut zu hören.
also ich bin in wien 10 zuhause.
habe im internet rausgefunden das es auch die gebietsbetreuung gibt.
also ich dachte mir folgendes: werde den termin am montag bei der hausverwaltung mal verschieben, da am dienstag bei der gebietsbetreuung ein herr ist der sich angeblich mit dieser materie auskennt. dann kann ich deine vorschläge und meine gedanken auch gleich bei der gebietsbetreuung vorbringen und er wird mir schon sagen wie ich es am besten lösen kann. mieterverein bin ich nicht dabei.
ich wollte zuerst bei der gebietsbetreuung vorstpechen - einen entwurf vom vertrag kann ich ja immer noch holen, denke ich. ich möchte nicht unvorbereitet bei der hausverwaltung erscheinen. ich mein die haben solange auf sich warten lassen - also muss ich für die jetzt auch nicht hupfen.
auf jedenfall sehr mühsam+anstrengend diese sache - aber ich werd das schon schaffen - auch mit deiner hilfe
und tips.
ich danke dir auf jedenfall
lg
manu_p
manu_p@gmx.at
super du hast ja eine menge tips für mich. was du im 1. absatz geschrieben hast, hab ich mir vorgestellt wusste aber nicht das dies möglich ist.
§ 18-Verfahren zur Sanierung --> ja genau so heist die Sanierung die auf mich zukommt. das heist ich sitz auch auf einem längeren Ast. gut zu hören.
also ich bin in wien 10 zuhause.
habe im internet rausgefunden das es auch die gebietsbetreuung gibt.
also ich dachte mir folgendes: werde den termin am montag bei der hausverwaltung mal verschieben, da am dienstag bei der gebietsbetreuung ein herr ist der sich angeblich mit dieser materie auskennt. dann kann ich deine vorschläge und meine gedanken auch gleich bei der gebietsbetreuung vorbringen und er wird mir schon sagen wie ich es am besten lösen kann. mieterverein bin ich nicht dabei.
ich wollte zuerst bei der gebietsbetreuung vorstpechen - einen entwurf vom vertrag kann ich ja immer noch holen, denke ich. ich möchte nicht unvorbereitet bei der hausverwaltung erscheinen. ich mein die haben solange auf sich warten lassen - also muss ich für die jetzt auch nicht hupfen.
auf jedenfall sehr mühsam+anstrengend diese sache - aber ich werd das schon schaffen - auch mit deiner hilfe

ich danke dir auf jedenfall
lg
manu_p
manu_p@gmx.at
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