hallo,
folgende Fragen habe ich zu meiner baldigen Kündigung:
wohne seit Juli 2002 in einer Wohnung einer gemeinnützigen Gesellschaft, im Vertrag steht "gerichtliche Kündigung". gilt jetzt diese vom letzten Jahr Änderung betr. Kündigung per eingeschriebenem Brief auch für meinen Vertrag?
und die Frage betreffend "ausmalen". im Vertrag steht auch das "weiß ausmalen". darf die Vermieterin das verlangen?
Vielen Dank
Grüße
BeJot
Zwei Fragen zur Wohnungskündigung
RE: Zwei Fragen zur Wohnungskündigung
verzeihung ... diese legasthenie.....
"gilt jetzt diese Änderung vom letzten Jahr betr. Kündigung per eingeschriebenem Brief auch für meinen Vertrag?"
sollte es natürlich heißen
"gilt jetzt diese Änderung vom letzten Jahr betr. Kündigung per eingeschriebenem Brief auch für meinen Vertrag?"
sollte es natürlich heißen
RE: Zwei Fragen zur Wohnungskündigung
Ja, es gilt für jeden Mietvertrag. Es gibt viele Übergangsregelungen für diese Wohnrechtsnovelle, aber zu diesem Punkt finde ich keine Einschränkung. Sie dürfen schriftlch, statt gerichtlich kündigen. Jedoch empfehle ich einen eingeschriebenen Brief zu schreiben.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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