heizung defekt

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
fish2thebone
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2007, 16:57

heizung defekt

Beitrag von fish2thebone » 03.02.2007, 12:54

hallo



vielleicht kann mir jemand zu meiner frage helfen?

habe in meiner whg ein raumthermostat dass leider den geist aufgegeben hat. der vermieter meint, dass ich es auf meine kosten reparieren muss. ich habe gehört, dass für die heizung generell der vermieter zuständig ist. die funktioniert jedoch auch ohne thermostat. wer muss denn jetzt wirklich zahlen



mfg fish




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: heizung defekt

Beitrag von MEMIL » 03.02.2007, 20:41

Leider ja, du musst bezahlen. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, bist du für die Erhaltung und Reparatur (sogar Austausch!!) von sämtlichen Geräten wie Heizkörper, Therme, Thermostate und ähnliches. Nicht dafür zuständig bist du für Röhre, elektrische Leitungen und alles was sich in der Wand drinnen eingegraben befindet. Alles was sich in der Wohnung sichtbar befindet ist vom Mieter zu erhalten und reparieren.

MfG,

MEMIL


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste