Nach dem Umzug

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JUSLINE
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Nach dem Umzug

Beitrag von JUSLINE » 31.12.2006, 03:57

Hallo,



möchte kurze Lösungsansätze bekommen.

Kurz zu meiner Vorgeschichte:



Januar 2005 Einzug in einer Garconniere (Vertrag 15.12.04). Schlüssel zur Wohnung wurden in Prasenz des Eigentümer (Rechtsanwalt) in eigenem Büro übergeben, daher wurde die Wohnung vom Eigentümer nicht besichtigt. Mit mündlicher Vereinbarung wurde die Wohnung gestrichen. Ich wurde vom Eigentümer darauf hingewiesen, ich könnte die Vergebührung sparen ohne Unterschrift des Eigentümers.

Bestehende Objekte, wie Kasten im Keller, Sonnenschirmständer am Balkon sind vom Vermieter ohne Ablöse überlassen worden.

April 2006 bekam ich einen Brief vom Eigentümer, worin er mich fragte ob ich nicht Ende Oktober 06 ausziehen könne auf Grund Renovierungen (Bad, Boden, etc), die er wegen steuerlichen Gründen übernehmen muss.

Telefonische Vereinbarung wurde getroffen, am 31.11 war ich bereit zum Ausziehen.

Am 30.11 treffen wir uns gegen 18 Uhr um Schlüsselübernahme und Kautionsrückübermittlung.

Leider war mein Zeitplan pfutsch und konnte erst etliche Stunden später losziehen, daher Vereinbarung, dass ich die Schlüssel (eine Kopie davon) im Postkasten lassen werde.

Kaution hab ich nicht bekommen mit Hinweis auf Auszahlung bei Endabrechnung der Haushaltskosten und weil einer der Vormieter ihn für Kosten sitzen hat lassen.

Nach ca. einer Woche bekomme ich einen mail vom Eigentümer.

Darin beschreibt er die Lage der Wohnung nach zweiter Besichtigung mit der Frau.

Vor ein paar Tagen das zweite mail, diesmal mit Geldförderungen und gleicher Inhalt wie beim ersten mail:



Alles voll Dreck, Objekte zum Räumen bzw. wegwerfen

Wände nicht gestrichen bzw. Dübeln vorhanden (Dübeln von einer am Fenster angebrachten Sonnenrollo, die ich dort gelassen habe, weil kein Sonnenschutz existierte). Klomuschel unbrauchbar (nach 29 Jahren und etliche Mieter könnte das Bad Einiges als Abnutzung vorweisen)

Kühlschrank unbrauchbar

Ich werde angeschuldigt ich hätte Flucht und nicht Umzug begangen, ich wäre unhygienisch, usw.



Er verlangt (samt Rechungen, die auch falsch versendet worden sind) eine Einzahlung auf seinem Konto. Logischerweise deckt die Kaution diesn Betrag nicht.



Zu meinen Fragen:



- hab ich Schwarz bezahlt? (Dauerauftrag ohne jemals Zahlscheine bekommen zu haben) und falls Ja was kann ich machen? Hätte ich etwas in der Hand womit ich Druck machen könnte?

- er verlangt eine Indexanpassung

- wie soll ich die Geldförderung verstehen bzw. mir kommt es vor, dass er Teils der Renovierungen auf meinen Lasten macht?



Danke in Voraus



MfG und Neues Jahr

André




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JUSLINE
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RE: Nach dem Umzug

Beitrag von JUSLINE » 31.12.2006, 04:00

Sorry Januar 2004 mit Vertrag Mitte Dezember 2003.




MEMIL
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RE: Nach dem Umzug

Beitrag von MEMIL » 31.12.2006, 06:47

Alles verständlich, aber eine sehr schwammige Situation:

Ich werde davor ausgehen, dass du über einen Mietvertrag verfügst, dass keine gesonderte zulässige Vereinbarung beinhaltet, weil dann hätten wir eine andere Rechtslage.

Also, nach deiner Schilderung besteht für mich sehr wenig Zweifel daran, dass der Vermieter dich molken will.

Eine Vereinbarung über das Ausmalen der Wohnung ist zulässig wenn schriftlich festgelegt wurde. Das ist das eine.

Punkt 2: Die Dübeln (nach den bekannten Judikaturen) müssten vor dir entfernt werden, weil ein Sonnenschutz kein Kategoriemerkmal ist und auch keine notwendige Investition ist, die in die Wohnung gegen die Wille des Vermieters hinterlassen und abgegolten werden kann. Das ist auch was, leider.

Punkt 3: Die Abrechung der Betriebskosten, darf nicht dir sondern dem kommenden Mieter vorgelegt werden. Der Vermieter darf aus diesem Grund deine Kaution nicht zurückhalten. Da brauchst du nur gegen ihn eine Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht (Dienstag, Vormittag, Amtstag) einreichen und du bekommst deine Kaution sicher zurück. Alle andere Gründe (wie dieses Märchen der Abrechnung) sind nicht vorhanden. Er kann von dir höchst verlangen, dass die Dübeln entfernst und die Löcher versiegelst.

Sonst, wenn du Gebühren für die Errichtung des Mietvertrages bezahlt hast, kannst du diese als verbotene Ablöse nach § 27 Abs 2, MRG zurückverlangen. Und du kannst auch mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt (Vergebührung des Mietvertrages) die Rute ins Fenster stellen. Da würdest du das doppelte Gebühr nachzahlen müssen, aber der Vermieter würde auch eine schöne Überprüfung seiner Steuererklärungen für die letzte 3 Jahre am Schädel bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass er das nicht will und die Sache außergerichtlich bereinigen würde.

Jedenfalls solltest du ihn auch deine Kontonummer geben und ihn 14 Frist für die Überweisung der Kaution geben. Ob was mündlich oder schriftlich was vereinbart wurde oder nicht, ist nicht extrem relevant: alles kann (muss aber auch!) dann unter Beweis gestellt werden. Nur in einem Punkt ist die Unterschrift relevant: Wenn der Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet diesen zu vergebühren (weil es eben keine schriftliche Urkunde gibt). Aber Einkommensteuer muss er bezahlen. Wenn du einen Brief an das Finanzamt sendet, mit einer Auflistung der Miete wird die Behörde hellhörig.

Es genügt wenn du das dem Vermieter sagst. Du brauchst nur Zeugen, die nachweisen können, dass diese Tatsachen so geschehen sind, wie du sie behauptest.

Zusammenfassend (Uff….) zahlt sich wahrscheinlich aus für dich, den Mietvertrag (oder wenn nur mündlich, den Sachverhalt) durch eine Mieterorganisation überprüfen lassen (die machen das meistens kostenlos, ich nenne keine hier weil wir das Forum nicht für Werbung missbrauchen wollen, du kannst mir aber direkt schreiben: memil@gmx.net).

MfG,

MEMIL




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RE: Nach dem Umzug

Beitrag von JUSLINE » 31.12.2006, 19:29

Hallo MemiL,



danke für die rasche Antwort und Deine Hilfe!



Ja, ein Vertrag auf Papier existiert, nur aber mit meiner Unterschrift und Nein, Gebühren sind nie bezahlt worden. Trotzdem kann ich nicht beweisen, dass der Vermieter die Einkommensteuer nicht bezahlt hat.

Im Vertrag steht ein Ansatz über die Rückgabe der Kaution, sowie als auch einen Pflegestand der erhalten werden muss, was meiner Ansicht nach ziemlich mit der Renovierung zusammenstosst, aber keine gesonderte Vereinbarung.

Indexanpassung wird auch erwähnt, jedoch nur wenn tatsächlich eine Erhöhung im Stande kommt oder einen ähnlichen Nachfolgeindex zur Wahl des Vermieters (?) angewendet werden kann.

Rechtlich möchte ich es bis auf's letzte hinschieben.



Ich befolge deinen Rat und schreib Dir privat.

LG

André



Guten Rutsch ins Neue!




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