Mieterrechte

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Mieterrechte

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2006, 23:11

Ich habe schon über die fristlose Kündigung geschrieben. Jetzt macht der Besitzer Druck und will wissen wann wir ausziehen da er sonst das Haus nicht verkaufen kann und es kann auch zur Zwangsversteigerung kommen.Ich habe ihm mitgeteilt, das wir auf Grund von Erdrutschen die den kompletten Betonzaun in 40 Meterlänge vernichtet hat und für mich eine direkte Bedrohung darstellt(das Haus hat auch immer mehr Sprünge), mich bereits für eine Genossenschaftswohnung enschieden habe, die voraussichtlich im Sommer 2007 übergeben wird, genauer Termin steht noch nicht fest! Meine Frage: wenn das Haus verkauft wird ob ich da die Mieterechte verliere und wenn ja, bis wann muss ich das Haus räumen? Bin ich verpflichtet auch jetzt die Interessenten, die das Haus kaufen wollen auch hineinlassen?

Danke voraus für die Antwort :-)




MEMIL
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RE: Mieterrechte

Beitrag von MEMIL » 28.12.2006, 23:52

Fangen wir hinten nach Vorne an: Der Hausbesitzer hat grundsätzlich das Recht Interessenten das Haus zu zeigen, egal ob es um Verkauf oder Vermietung handelt. Das muss aber mit dem Mieter akkordiert werden und die Besichtigungstermine richten sich nicht nach dem Interesse der Kauflustigen (wie man schön schreibt) sondern nach der Zeitdisponibilität des Mieters.

Das war Punkt 1.

Punkt 2: Das Eigentumsrecht hat ein eigenes Schicksal. Das Mietverhältnis bleibt grundsätzlich davon unberührt. Der neue Eigentümer „kauf“ das Mietverhältnis samt Mieter mit. Ein direkter Anspruch auf Beendigung des Mietverhältnis hat der neue Eigentümer nicht. Wenn du eine neue Wohnung im Jahr 2007 bekommen kannst, ist die Sache für dich erledigt. Solange kannst du sicher im Mietobjekt verbleiben (wenn es nicht zerfällt, weil hätten wir dann eine andere Geschichte).

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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JUSLINE
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RE: Mieterrechte

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 00:18

DANKE :-)))


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RE: Mieterrechte

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 06:49

Guten Morgen, jetzt komme ich zu der anderen Geschichte :-).

Nachdem der Zustand des Hauses in den letzten Wochen und Monaten sich sehr verschlechtet hat:

1. Ein Teil von der Hausmauer bzw. Verputz ist im Spätsommer runtergefallen , das war auf der Terrasse, neben dem Puppenhaus, wo mein 4-jähriger Sohn spielt. Es waren 1 Meter lange und ca. 40 cm breite riesige Brocken, welche die sehr gro0en Tujen, genauso wie die SAT-Anlage komplett abgebrochen haben.



2. Im November ist plözlich die komplette Gartenstützmauer auf der Gesamtfläche von 40 Metern zum Nachbargrundstück runtergefallen. Es gibt für das Haus daher kaum eine Absicherung in Bezug auf die Hang und Erdbewegungen. Der Sachverständige hat gemeint, es soll so schnell wie möglich je nach Wetterlage die Mauer saniert werden. Inzwischen entstehen weitere Risse im Haus und im Gartenbereich. Ich und mein Mann sind sehr beunruhigt und werden froh, wenn unsere neue Wohnung fertig gebaut wird. Wir können den Hausgarten aus Sichercheitsgründen leider nicht mehr benutzen.



3. Im Badezimmer ist durch die Feuchtigkeit und schlechter Hausisolierung beim Fenster ein starker Pilzbefall den ich nicht mehr entfernen kann.

Meine Frage:kann ich die Miete zur Zeit 912 (ink.Steuer und Wasser) die restlichen Betriebskosten habe ich selbst zu tragen reduzieren, und wenn ja um wie viel? Danke tm voraus für die Antwort!


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