Ich miete ein Haus. Der Mietvertrag habe ich auf 5 Jahre abgeschlossen. Wohne das 4 Jahr drinnen. Ich wollte das Haus kaufen, leider sind die notwendigen renovierungskosten extrem hoch. Der Besitzer will unbedingt das Haus vor dem Vertragsende kündigen. Nachdem ich mit 2 Monaten im Rückstand war ist es auch passiert! Ich habe sofort alles nachbezahlt. Im Mietvertrag steht drinnen, wenn ich mit 1 Monatsmiete in Rückstand bin, kann ich gekündigt werden.
Ich hätte gerne Erfahren was ich tun muss um im Haus zu bleiben.
Fristlose Kündigung
RE: Fristlose Kündigung
Keine große Sorge! Bei einem befristeten Mietverhältnis kann der Vermieter nicht viel machen, wenn die ausständige Miete vor der Ersttagsatzung (bei Räumungsklage) bezahlt wurde. Egal was im Mietvertrag steht.
Wichtig ist, dass dem Mieter keine große Fahrlässigkeit (Verschulden) bei der Verspätung trifft. Es reicht wenn Sie beim Gericht nachweisen können, dass Sie die Zahlung nicht vergessen haben, sondern kurzfristig finanzielle Probleme gehabt haben. Bitte nicht sagen, dass Sie das Geld beim Casino verpielt haben, sondern dass Ihre Kinder krank waren, dass Sie ihren Job verloren haben. Irgendwas trauriges muss passiert sein. Da wird die Klage im Punkt Räumung abgewiesen. Natürlich, muss die Miete vor der Verhandlung schon bezahlt worden sein.
MfG,
MEMIL
Wichtig ist, dass dem Mieter keine große Fahrlässigkeit (Verschulden) bei der Verspätung trifft. Es reicht wenn Sie beim Gericht nachweisen können, dass Sie die Zahlung nicht vergessen haben, sondern kurzfristig finanzielle Probleme gehabt haben. Bitte nicht sagen, dass Sie das Geld beim Casino verpielt haben, sondern dass Ihre Kinder krank waren, dass Sie ihren Job verloren haben. Irgendwas trauriges muss passiert sein. Da wird die Klage im Punkt Räumung abgewiesen. Natürlich, muss die Miete vor der Verhandlung schon bezahlt worden sein.
MfG,
MEMIL
RE: Fristlose Kündigung
Vielen Dank für gute Nachricht. Ich habe die fristlose Kündigung per eingerschribenen Brief bekommen. Soll ich darauf antworten, dass ich die fristlose Kündigung nicht akzeptiere, oder soll ich lieber warten bis er was unternimmt. Ich sollte die Wohnung am 12 Jänner schon den Vermieter übergeben. Die Kündigung hat er am 5 12. weggeschickt und per Monatsende ausgesprochen.
RE: Fristlose Kündigung
Du kannst in aller Ruhe dich tot stellen und abwarten. Er kann nichts machen. Die Kündigung ist nutzlos. Er will dich nur aufschütteln.
Melde dich später, wenn er wieder was schreiben soll.
Frohe Weihnachten,
MEMIL
memil@gmx.net (wenn brennt, kannst mich auch direkt anschreiben)
Melde dich später, wenn er wieder was schreiben soll.
Frohe Weihnachten,
MEMIL
memil@gmx.net (wenn brennt, kannst mich auch direkt anschreiben)
RE: Fristlose Kündigung
Danke, und ein gesegnetes Weihnachtsfest LG Tema
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