Hallo,
ich habe im Vorjahr eine Wohnung angemietet, in welcher eine Kochnische eingebaut war und zahlte dafür als Ablöse € 1.000,--. Nun habe ich die Wohnung aufgekündigt, der Vermieter meint aber, er muss nicht´s mehr von den € 1.000,-- rückerstatten, nach Anfrage, ob ich die Küche mitnehmen darf, verneinte der Vermieter. Mein Nachmieter muss allerdings nun an den Vermieter neuerlich € 1.300,-- als Ablöse für die Küche zahlen. Ist das rechtsmäßig ??
Ablöse - Hilfe!
RE: Ablöse - Hilfe!
Das ist bestimmt unzulässig. Es gibt im Mietrecht nur zwei Möglickeiten: Entweder ist die Investition nach § 10 MRG zu ersetzen, oder es handelt sich um Investitionen, die nicht ersetzbar sind. Dann sind sie Eigentum des Mieters und dieser kann die Gegenstände mitnehmen. Ich habe schon sogar den Fall erlebt, dass ein Mieter die gesamte Heizungsanlage abmontiert hat und als Alteisen verkauft hat, weil der Vermieter keine Ablöse dafür bezahlen wollte.
Das Problem beim Anspruch nach § 10 MEG ist nur dass man muss die Anzeige der Investitionen spätestens mit der Kündigung vornehmen, sonst ist der Anspruch verjährt.
MfG,
MEMIL
memil@gmx.net
Das Problem beim Anspruch nach § 10 MEG ist nur dass man muss die Anzeige der Investitionen spätestens mit der Kündigung vornehmen, sonst ist der Anspruch verjährt.
MfG,
MEMIL
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