Eine Frage der Kategorie

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JUSLINE
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Eine Frage der Kategorie

Beitrag von JUSLINE » 21.11.2006, 14:30

Ich habe am 1. November eine Wohnung der Kategorie B angemietet. Die Wohnung war vorher ein Büro und deswegen wurden Bad und Küche nicht benutzt - wäre auch nicht gegangen, weil es nur eine Badewanne gibt, die qusi mitten in einem Raum steht. Meine Freundin und ich werden jetzt Bad und Küche einbauen. Soweit ist auch noch nichts zu bemängeln. Nur wird der Vermieter jetzt langsam ein wenig mühsam. Er läßt sich mit allem Zeit (ein alter Wasserschaden, der noch nicht behoben ist & Testergebnisse wegen der Bleirohre) und deswegen verschiebt sich unser Umbau immer weiter nach hinten. Mittlerweile schon so lange, dass wir nicht glauben, dass wir bis 3.Dezember (Auszugsdatum in der alten Wohnung) ein funktionierendes Bad und eine Küche haben werden.



Dazu jetzt meine Fragen:

Ist der Vermieter verpflichtet, in einer Kat. B Wohnung einen Herd beireitzustellen? Und wenn ja - muss der zeitgemäß sein, oder kann es auch irgendein altes Klumpert sein?



Und: kann ich für die Zeit in der wir kein Bad und keine Küche hatten (jetzt insgesamt ein Monat - und vielleicht sogar noch weitere 2-3 Wochen) eine - nachträgliche - Mietzinsreduktion verlangen?





Mit freundlichen Grüßen,



F.




MEMIL
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RE: Eine Frage der Kategorie

Beitrag von MEMIL » 21.11.2006, 17:20

Wenn notwendig gewesen wäre, könnte es einfach „ein funktionierendes Gerümpel“ sein. Notwendig ist aber nicht. Eine Wohnung der Kategorie B erkennen an anderen Merkmalen:

Heizung in allen Räumen (außer Klo); Vorraum muss vorhanden sein, geerdete E-Leitungen, Entlüftung im Badezimmer (oder Fenster ins Freie, nicht am Gang, sondern Hof oder Straße!), brauchbare Wasserleitungen und Therme. Alles muss mindestens ein paar Minuten bis nach der Übernahme der Wohnung funktionieren. Dann ist die Kategorie schon gerettet (Die Wohnung wurde mit allen Merkmalen übergeben). Funktioniert später, gleich danach, was nicht, können Sie den Vermieter belangen und Gewährleistung in Anspruch nehmen, die Kategorie können Sie aber nicht mehr in Frage stellen, wobei klar gestellt werden muss, dass es keine Kategorie für neuen Mietverträge (ab dem 01. 03. 1993) gibt, sondern nur mehr Richtwertzins. Der Mietzins (so genannte Richtwertzins) wird aber nach den Kategoriemerkmalen bewertet (Zuschläge, Abschläge), damit von Kategorie zu sprechen ist nicht extrem falsch. Es heißt nun dass die Wohnung „entspricht“ einer Kategorie…

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL

memil@gmx.net


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