Hallo!
Gilt die Mietrechtsnovelle, die mit 1.Oktober 2006 in Kraft getreten ist, eigentlich auch für bestehende Mietverträge? Es geht darum, dass unsere Therme kaputt ist und wir sie austauschen müssen. In unserem Mietvertrag ist uns die Erhaltung der Therme auferlegt, aber nach der Mietrechtsnovelle würden wir Ersatz für die Kosten der Therme (-10% pro Jahr) bekommen.
Mietrechtsnovelle
RE: Mietrechtsnovelle
Die Bestimmung die diesen Sachverhalt regelt (§ 10 MRG) wird rückwirkend auf Mietverhältnisse die an 01. Mai 2006 abgeschlossen wurden, angewendet.
Wurde Ihr Mietvertrag vorher abgeschlossen empfehle ich Ihnen sich mit dem Vermieter in Kontakt treten und versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sehr oft stimmen Vermieter die Zahlung eines Anteiles zu, manchmal sogar den gesamten Betrag.
MfG,
MEMIL
Wurde Ihr Mietvertrag vorher abgeschlossen empfehle ich Ihnen sich mit dem Vermieter in Kontakt treten und versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sehr oft stimmen Vermieter die Zahlung eines Anteiles zu, manchmal sogar den gesamten Betrag.
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste