Hallo,
also ich würde gerne wissen ob es grundsätzlich rein rechtlich möglich ist, sich bei jemandem ( keine nahe Verwandschaft ! ) in dessen Gemeindewohnung dazu zu melden, ohne den Verdacht einer quasi Untermiete zu erwecken, welche ja bei Mietwohnungen verboten ist ?
Beispiel : Herr Muster ist Hauptmieter dieser Gemeindewohnung und Herr Meier ( nicht mit Muster nahe verwandt ) will dort Hauptgemeldet sein ( klarerweise nach Musters Einverständnis ).
Falls dies möglich ist, würde ich gerne wissen, ob diese Gemeindewohnung nach einer gewissen Zeit ( Monate, Jahre ... ) auf den Mitmieter ( also in dem Beispiel Herr Meier ) übertragbar ist, z.b. wenn Herr Muster ausziehen will und die Gemeindewohnung Herrn Meier überlassen will ?
Bitte um Hilfe
Mfg Klaus
Gemeindewohnung
RE: Gemeindewohnung
A darf B als Mitbewohner anmelden. Das bedeutet nicht unbedingt dass B ein Untermieter ist. Recht erwirb B aber kein. Eine zukünftige Abtretung des Mietrechts kann aber nur unter genaueren Voraussetzungen zustand kommen, was bei deinem Beispiel nicht der Fall ist.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Gemeindewohnung
hallo,
danke für die info.
danke für die info.
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