Hallo.
Wohnen zur Miete im Erdgeschoß eines Privathauses. Mietvertrag ist ziemlich kurz gehalten. Für die Küche haben wir eine Ablöse an den Sohn der Vermieterin bezahlt, der darin wohnte. Schriftlich nirgends festgehalten.
Wenn ich jetzt den Mietvertrag kündigen will, darf ich einen Nachmieter aussuchen, dass ich meine Ablöse erhalte?
Was ist, wenn sich die Vermieterin (die im ersten Stock des Hauses wohnt) weigert eine Ablöse an uns zu zahlen und keinen Nachmieter nimmt?
Wo finde ich Infos über Dinge die gelten, wenn sie nicht eigens im Mietvertrag stehen?
Danke, sulimo.
Kündigung/ Nachmieter
RE: Kündigung/ Nachmieter
Ich würde einmal vereinfacht sagen die Küche gehört jetzt dir - damit kannst du machen was du willst. Wenn dir keiner eine Ablöse zaht dann kannst du sie mitnehmen wenn du möchtest, bzw. der Vermieter darauf besteht das du sie mitnehmen musst - dann musst du ausräumen.
Wenn du im Mietvertrag nichts über einen Nachmieter vereinbart hast, dann darfst du ihn auch nicht suchen.
lg
Karli
Wenn du im Mietvertrag nichts über einen Nachmieter vereinbart hast, dann darfst du ihn auch nicht suchen.
lg
Karli
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