Hallo!
Folgendes, ich hab in meine küche vor 4 jahren durch abteilung mit rigipsplatten eine dusche und einen waschtisch einbauen lassen (befreundeter Installateur).
Nach 3 jahren und ohne wasserschaden hab ich mir einen nachmieter suchen dürfen.
Jetzt nach ca 1 jahr gibt es einen wasserschaden der angeblich durch die abwasserinstallationen hervorgerufen wird.
Die Nachmieterin fühl sich nicht zuständig und will nicht zahlen.
Eine wohnungsbegehung hat es von seiten der Hausverwaltung im zuge meiner wohnungskündigung auch nicht gegeben (sonst hätte wieder zurückgebaut wenn das verlangt worden wäre)
Die Hausbesitzerin hat über die Installationen bescheid gewußt.
Jetzt ist natürlich die frage ob ich rechtlich belangt werden kann?
Danke!
Wasserschaden nach Wohnungsneuvermietung
RE: Wasserschaden nach Wohnungsneuvermietung
Aber nein! Egal was passiert, haftet in ersten Linie die Vermieterin, weil die Arbeit sich in Allgemeinen Teile des Hauses durchgeführt wurden. Auch der Nachmieter hat nicht damit zu tun. Alles andere ist eine kalte Pizza. Sollte es zu einem Problem für dich kommen, schreib uns!!
MEMIL
memil@gmx.net
MEMIL
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