1) Wir wollen bei nächster Vertragsverlängerung eines Mietshauses auf 10 Jahre verlängern. Im Entwurf des neuen Mietvertrags ist zu lesen:
.. das Mietverhältnis wird auf die befristete Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Ungeachtet so festgelegten Vertragsdauer räumen sich die Vertragsparteien wechselseitig das Recht ein, nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren das Mietsverhältnsi unter Einhaltung einer 4-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende auf zukündigen. Festgehalten wird, dass eine Kündigung stets nur mit Wirkung für sämtliche Vertragsparteien ausgesprochen werden kann.
heisst das:
a) dass wir als Vermieter nur alle 3 Jahre kündigen können?
b) dass wir ohnehin alle 3 Jahre kündbar sind - welchen Sinn hat ein 10-Jahresvertrag?
c) was bedeutet die Formulierung: Festgehalten wird, dass eine Kündigung stets nur mit Wirkung für sämtliche Vertragsparteien ausgesprochen werden kann.
2) Angeblich gibt es keinen wirklichen Mieterschutz für Hausmieter. Daher die Frage: Es steht im Vertrag neben dem Passus der unsachgemäßen Benutzung zu lesen: Die Mieter übernehmen weiters die Verpflichtung das Mietobjekt in einem guten und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und darin auftretende Schäden unverzüglich fachmännisch zu beheben oder beheben zu lassen, wobei sämtliche für derartige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auflaufende Kosten ausschließlich von den Mietern zu übernehmen sind.
Inkludiert das sämtliche Reparaturen am Haus, oder was muss ein Vermieter auf jeden Fall übernehmen?
Besten Dank für Hilfe!
pontorosso
Hausmiete
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