Schimmelpilz & Mietzinsminderung

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JUSLINE
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Schimmelpilz & Mietzinsminderung

Beitrag von JUSLINE » 19.07.2006, 13:21

Sachlage:



Wir haben im Mai 2006 eine neue große Wohnung bezogen. Die Wohnung war angeblich saniert, Böden neu verlegt, Wände frisch gestrichen.



Im Speisezimmer fiel mir eine glattgestrichene Fläche unter den Fenstern auf, die sich vom Reibputz unterschieden hat und ich hatte den Hausverwalter bei der Wohnungübergabe gefragt, ob da mal in der Wohnung Schimmelpilz gewesen sei. Er antwortete mit einem NEIN.





Problem:



Schon nach einigen Tagen nach dem Einzug, fing an vielen Stellen in der Wohnung die neue Farbe an, herunterzubröckeln.



Kurze Zeit später war an 6 Wänden (in verschiedenen Räumen) Schimmelbildung zu sehen.



Das haben wir der Wohngenossenschaft sofort gemeldet. Ein Herr von einer Leckortungtechnik-Firma, den die Genossenschaft zu uns kurze Zeit später geschickt hat, sagte mir, dass schon bereits vor einem Jahr die ganze Wohnung schimmelig gewesen sei. Es wurde anscheinend aber nichts unternommen, nur die Wände frisch gestrichen. Wenn aber ein Schimmelpilz vorhanden ist, darf eine Malereifirma gar nicht darüber streichen. Zusätzlich muss sie, bevor sie die Wohnung ausmalt, den Feuchtigkeitsgrad des Mauerwerks überprüfen. Das wurde anscheinend gemacht, berichtet ein Herr von einer Sanierungsfirma.



So. Jetzt ist Hochsommer, wir haben eine Dachwohung, in der Wohnung herrschen so um die 35 °C und wir müssen zusätzlich (!) 2 Entfeuchtungsgeräte dulden, die Hitze erzeugen, und das alles bei geschlossenen Fenstern!



Und was nützt es die Geräte aufzustellen, wenn das eigentliche Leck, das sich irgendwo befindet, noch nicht einmal gesucht wurde??



Das ist wirklich eine Zumutung (Hitze,Lärm von den Geräten) und aus diesem Grund schalte ich diese Geräte untertags, wenn ich zuhause bin, aus.



Hätte die Wohnungsübergabe überhaupt stattfinden dürfen, wenn die Genossenschaft von dem Schimmelpilz gewusst hat und nichts dagegen unternommen hat?



Ich möchte unbedingt eine Mietzinsminderung beantragen, weiß aber nicht, wie&wo ich das rechtlich korrekt machen soll.



Gibt es eine Richtwert-Tabelle für Mietminderung?





Mit freundlichen Grüßen



Luczynska Maria






MEMIL
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RE: Schimmelpilz & Mietzinsminderung

Beitrag von MEMIL » 05.08.2006, 09:12

Ja, Maria! Eine Tabelle gibt es schon. Die kannst bei der Arbeiterkammer Wien nachfragen. Ich habe die Tabelle, die ich für meine Arbeit als Richtlinie verwende, aber ich selbst folge diese Tabelle nie genau. Ich beurteile die Situation immer in konkreten Fällen auf Neue. Vielleicht hat die Arbeiterkammer eine aktuellere Tabelle (die Sätze ändern sich nach der Judikatur und sie sind sowieso nur eine Richtlinie).

Beantragen musst du aber nichts, du kannst den Mietzins einfach einseitig herabsetzen. Vorher sind aber wichtige Schritte zu beachten:

1) Du musst die genaue Schäden an die Vermieterin schriftlich auflisten und ihr eine Frist von 14 Tagen geben, dafür dass sie die Wohnung wieder bewohnbar macht.

2) Du musst einen zweiten auch eingeschriebenen Brief wieder schreiben und bekannt geben um welches Ausmaß und ab welcher Zinstermin die Miete gem. § 1096 AGBG herabgesetzt wird.

3) Du musst vorher und während der Herabsetzung Beweismittel sammeln und bewahren (Fotos, Zeugen, Unterlagen, Briefe, eventuell sogar Befunde), weil sonst wirst du später um die herabgesetzte Miete verklagt werden.

Hast du aber alles richtig gemacht, pick die Herabsetzung 100% !!!

Alles Gute,

Memil




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